Abschnitt B IV: Springprüfungen

§ 519

Ausschlüsse

In allen nachfolgenden Fällen erfolgt Ausschluss des Teilnehmers:

  1. Wenn er nach Aufruf zum Start binnen 60 Sekunden nicht auf den Prüfungsplatz eingeritten ist.
  2. Wenn er ohne Sondergenehmigung der Richter abgesessen den Prüfungsplatz betritt oder verlässt bzw. aufgesessen das Pferd hineinführen lässt.
  3. Wenn 60 Sekunden nach dem Signal zum Start der Start nicht erfolgt ist.
  4. Start, bevor das Signal zum Start gegeben ist.
  5. >Zeigen< eines Hindernisses auf dem' Prüfungsplatz - gleich, ob es zum Parcours gehört oder nicht. Das >Zeigen< des Hindernisses nach einem Ungehorsam ist gestattet.
  6. Vorsätzliches Springen eines Hindernisses auf dem Prüfungsplatz vor dem Start bzw. nach dem Ziel.
  7. Springen eines Hindernisses auf dem Prüfungsplatz, das nicht zum Parcours der Prüfung gehört.
  8. Springen eines Hindernisses ausserhalb der vorgeschriebenen Reihenfolge
  9. Springen eines veränderten Hindernisses, bevor es wieder aufgebaut ist.
  10. Verreiten ohne Korrektur.
  11. Wenn er mehr als 60 Sekunden benötigt, um ein Hindernis zu überwinden.
  12. Wenn er nach einem Ungehorsam in einer offenen oder dem offenen Teil einer Kombination nicht alle Hindernisse der Kombination wiederholt.
  13. Verlassen einer geschlossenen Kombination an falscher Stelle zu Pferde
  14. Wenn er nach einer Unterbrechung weiterreitet, ohne das Freigabesignal abgewartet zu haben.
  15. Vornehmen von Veränderungen an Einzelheiten des Parcours
  16. Springen eines Hindernisses von der falschen Seite auf dem Prüfungsplatz.
  17. Wenn ein Pferd sich 60 Sekunden hintereinander während des Parcours widersetzt.
  18. Verwendung nicht erlaubter Ausrüstung.
  19. Verbotene >Fremde Hilfe<.
  20. Reiter und/oder Pferd verlassen nach dem Start den Prüfungsplatz vor Beendigung des Parcours.
  21. Wenn er nach Beginn der Prüfung ohne Genehmigung der Richter zu Fuss den Prüfungsplatz betritt.
  22. Bei unreiterlichem Benehmen auf dem Vorbereitungs- oder Prüfungsplatz (vgl. § 46).
  23. Bei Nichtbeachtung von Vorschriften, Geboten und Verboten der TO.
  24. Bei Sturz des Reiters und/oder Pferdes (wenn nicht durch ein Reglement anders geregelt).


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21.02.02
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