§ 519Ausschlüsse
In allen nachfolgenden Fällen erfolgt Ausschluss des Teilnehmers:
- Wenn er nach Aufruf zum Start binnen 60 Sekunden nicht auf den Prüfungsplatz eingeritten ist.
- Wenn er ohne Sondergenehmigung der Richter abgesessen den Prüfungsplatz betritt oder verlässt bzw. aufgesessen das Pferd hineinführen lässt.
- Wenn 60 Sekunden nach dem Signal zum Start der Start nicht erfolgt ist.
- Start, bevor das Signal zum Start gegeben ist.
- >Zeigen< eines Hindernisses auf dem' Prüfungsplatz - gleich, ob es zum Parcours gehört oder nicht. Das >Zeigen< des Hindernisses nach einem Ungehorsam ist gestattet.
- Vorsätzliches Springen eines Hindernisses auf dem Prüfungsplatz vor dem Start bzw. nach dem Ziel.
- Springen eines Hindernisses auf dem Prüfungsplatz, das nicht zum Parcours der Prüfung gehört.
- Springen eines Hindernisses ausserhalb der vorgeschriebenen Reihenfolge
- Springen eines veränderten Hindernisses, bevor es wieder aufgebaut ist.
- Verreiten ohne Korrektur.
- Wenn er mehr als 60 Sekunden benötigt, um ein Hindernis zu überwinden.
- Wenn er nach einem Ungehorsam in einer offenen oder dem offenen Teil einer Kombination nicht alle Hindernisse der Kombination wiederholt.
- Verlassen einer geschlossenen Kombination an falscher Stelle zu Pferde
- Wenn er nach einer Unterbrechung weiterreitet, ohne das Freigabesignal abgewartet zu haben.
- Vornehmen von Veränderungen an Einzelheiten des Parcours
- Springen eines Hindernisses von der falschen Seite auf dem Prüfungsplatz.
- Wenn ein Pferd sich 60 Sekunden hintereinander während des Parcours widersetzt.
- Verwendung nicht erlaubter Ausrüstung.
- Verbotene >Fremde Hilfe<.
- Reiter und/oder Pferd verlassen nach dem Start den Prüfungsplatz vor Beendigung des Parcours.
- Wenn er nach Beginn der Prüfung ohne Genehmigung der Richter zu Fuss den Prüfungsplatz betritt.
- Bei unreiterlichem Benehmen auf dem Vorbereitungs- oder Prüfungsplatz (vgl. § 46).
- Bei Nichtbeachtung von Vorschriften, Geboten und Verboten der TO.
- Bei Sturz des Reiters und/oder Pferdes (wenn nicht durch ein Reglement anders geregelt).
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21.02.02