Veranstalter: L’ETRIER LUXEMBOURGEOIS A.s.b.l.
Veranstaltungsort: Ecole d´Equitation Derby II / Z.I. - 8, Breedewues
/ L-1259 SENNINGERBERG
Turnierleitung: Der Vorstand des L’ETRIER LUXEMBOURGEOIS A.s.b.l.
Parcourschef: John Weier
Richter: Edmond Majerus, Joséane Westermeier
Paddock: der jeweils freie Richter
Ärzte: Notruf 112, Dr Andrea Polomsky und Dr René Elcheroth
Tierärzte: Dr Charles Bettendorf und Dr Georges Hoffmann
Schmied: Les Frères Maréchaux
Schiedsgericht: Edo Molitor, John Galles, Andrea Polomsky
NENNUNGEN sind zu richten an:
Roby SCHARTZ Tel: 37 01 40
1, rue de Roedgen
L-3961 EHLANGE-MESS
Nennungsschluß: Freitag, den 28. März 2003
(Poststempel)
Wichtiger Hinweis: Nennungen nur auf gültigen
Nennungschecks der F.L.S.E. mit Aufklebern ! ! !
Les cavaliers avec une licence d´hôte
peuvent participer au tournoi.
Der Veranstalter hält sich das Recht vor, je nach
Wetterlage, das Turnier in der Halle oder auf dem Außenplatz abzuhalten.
1) Die Zulassung von Reiter und Pferd unterliegt den
Bestimmungen der F.L.S.E..
2) Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der Luxemburger TO
ab. Im Zweifelsfall ist das „Règlement Général“
der F.E.I. mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
Mit Genehmigung der F.L.S.E., behält sich der
Veranstalter das Recht vor, das Streichen der einen oder anderen Prüfung
vorzunehmen.
3) Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 0.50,--
EURO pro Start.
Einsätze müssen, bis zum 30. März 2002,
auf unser Konto IBAN LU 690025100655900000 bei der „Dexia, Banque
Internationale à Luxembourg“ überwiesen sein, andernfalls
werden die Nennungen an den Nenner zurückgeschickt.
Auf dem Überweisungsformular sind die Pferdenamen
sowie die Prüfungsnummern anzugeben.
Das Startgeld wird bei der Startbestätigung entrichtet.
4) Der genaue Zeitplan wird allen Reitern, die fristgerecht
genannt haben, rechtzeitig zugestellt.
5) Für Nachnennungen bis spätestens 3 Tage vor Turnierbeginn
werden 38,-- EURO pro Pferd zusätzlich zum Nenn- und Startgeld
erhoben. Dieser Betrag muß mit der Nennung eingereicht werden.
In diesem Fall werden keine Überweisungen oder Schecks angenommen.
6) Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher
Haftung betreffend Unfällen, Krankheiten oder Schäden, die
den Besitzern, Reitern, Pflegern oder Pferden entstehen können.
Zudem bescheinigt sie, daß der Unterzeichnete die Bedingungen
dieser Ausschreibung anerkennt. Des weiteren haftet der Veranstalter
auch nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge
oder Pferde an Dritten verursacht werden.
7) Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen Nennungsscheckheftes
2003 sowie Aufklebern sein, außer den Reitern mit Gastlizenz (gültige
Lizenz und Pferdepaß ihrer F.N.).
8) Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution von 50,-- Euro an
der Meldestelle einzureichen.
9) Die Aufteilung der Geldpreise erfolgt laut TO.
Die Startfolge wird durch die Buchstabenliste (2003) der F.L.S.E. bestimmt.