Allgemeine Bestimmungen für Reitturniere
(Stand 19.01.2005)

 

  1. Die Zulassung von Reiter und Pferd unterliegt den
    Bestimmungen der FLSE.
  2. Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der Luxemburger TO ab, mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend. lm Zweifelsfall ist das Règlement Général der FEI mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
  3. Die Nennungen sind auf gültigen Nennungsschecks der FLSE mit Aufklebern bis Nennungsschluss (Poststempel) an die in der Ausschreibung angegebene Nennungsadresse zu schicken (außer deutsche Reiter und Reiter mit Gastlizenz ,siehe TO 2004).
  4. Die Einsatzgelder sind bei Nennungsschluss fällig und per Verrechnungsscheck den Nennungen beizulegen oder auf das Konto des Veranstalters (spätestens 3 Tage nach Nennungsschluss) zu überweisen. Unbezahlte Nennungen werden nicht berücksichtigt.
  5. Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 0,50 € pro Start.
  6. Eine Nachnennung kann bis spätestens 3 Tage vor Turnierbeginn angenommen werden, wenn der Veranstalter sein Einverständnis dazu gibt; oder gemäß der
    Ausschreibung. Die Nachnennung ist kostenpflichtig und beträgt 10 € plus Nenn- und Startgeld pro Pferd. Reiterwechsel und Pferdetausch von genannten Teilnehmern sind gratis Nachträge von nicht genannten Reitern betragen 10 €
  7. Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen Nennungsschecks sowie Aufklebern sein, außer den Reitern mit Gastlizenz (gültige Lizenz und Pferdepass ihrer FN).
  8. Der Pferdewechsel ist gebührenpflichtig 10 € und wird nach den Regeln der TO 2004 abgewickelt.
  9. Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfälle, Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern,
    Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie, dass der Unterzeichnete die allgemeinen und besonderen Bedingungen der jeweiligen
    Ausschreibung anerkennt. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge und Pferde an Dritten verursacht werden.
  10. Die Startfolge wird durch die jeweils aktuelle Buchstabenliste der FLSE bestimmt.
  11. Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution von 50 € an der Meldestelle einzureichen.
  12. Es werden keine Kopfnummern gestellt. Jeder Teilnehmer ist selbst für seine Kopfnummern verantwortlich.
  13. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt spätestens eine Stunde vor Prüfungsbeginn.
  14. Das Startgeld wird bei Startbestätigung entrichtet.
  15. Es werden pro Prüfung 1/4 der Teilnehmer platziert. Bei Teilung einer Prüfung sind in den Abteilungen für alle Platzierten die in der Ausschreibung festgelegten Einzelgeldpreise auszuzahlen. Alle Platzierten erhalten Schleifen.
  16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Geldpreise auf- oder abzurunden.
  17. Der endgültige Zeitplan wird nach Nennungsschluss an alle Nenner verschickt.

     

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