Abschnitt A IX: Ausrüstungen von Teilnehmern und Pferden

§ 62

Ausrüstung der Reitpferde und Reitponys

Vorbemerkung:

Die Ausrüstung der Reitpferde und Reitponys muss den Regeln der Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.

lm einzelnen gelten die folgenden Bestimmungen: Zur zulässigen Ausrüstung gehören ausser dem Sattel (in Ponyprüfungen auch Decke und Schweifriemen, Schweifriemen für Ponys auch in Kat.II zugelassen), einschliesslich ggf. Vorgurt und Steigbügeln/Steigbügelriemen (frei von der Sturzfeder herabhängend):

A. Trensen- bzw. Kandarenzaum mit Gebiss und Reithalfter
I. Erlaubte Gebisse
Trensengebisse am Maulwinkel gemessen 10mm Durchmesser
Kandarengebiss am Maulwinkel gemessen 14mm Durchmesser
B. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör.
I. Vorderzeug: Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse.
II. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen und Springglocken: Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse, Führzügelklassen, Einfachen und Dressurreiterprüfungen.
III. Fell/- oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständen: Zugelassen in allen Prüfungen.
IV. Fliegenschutz an den Ohren: Als Fliegenschutz zugelassen in allen Prüfungen.
V. Gummischeiben am Gebiss: Zugelassen in allen Prüfungen, ausgenommen Dressurprüfungen mit Kandarenzäumung.
VI. Kinnketten/Kinnriemen-Unterlage aus Gummi, Leder oder Kunststoff.- Zugelassen in allen Prüfungen auf Kandarenzäumung.
VII. Gummi-Zungenstrecker, aufsteckbar: Zugelassen in Springprüfungen der Kat. III, II. und I.
C. Erlaubte Hilfszügel.
I. Gleitendes Ringmartingal.
Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse sowie in Führzügelklassen-, Einfachen Reiter- und Dressurreiterprüfungen.
II. Einfache oder doppelte (Dreiecks-) beidseitige Ausbindezügel aus Leder oder Gurtband.
Zugelassen in Führzügelklassen, Einfachen Reiter- und Dressurreiterprüfungen.

Der Stosszügel ist nicht erlaubt.

D. Hufbeschlag:
Er muss zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sind Bleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar.
E. Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz
I. Führzügelklassen-, Einfacher Reiter-, Dressurreiter-und Springreiterprüfung:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben.
II. Dressur-, Reitpferde-, Dressurpferde- und Eignungsprüfungen:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben. Erlaubte Hilfszügel:
Einfacher oder doppelter (Dreiecks-) beidseitiger Ausbindezügel. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen zusätzlich erlaubt.
III. Springpferde- und Springprüfungen:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben. Erlaubte sonstige Hilfszügel: Schlaufzügel,- jedoch nicht beim Überwinden von Hindernissen.
F. Plazierung gemäss § 53
Ausrüstung wie in der jeweiligen Prüfung vorgeschrieben; zusätzlich Bandagen und ggf. Pferdedecke erlaubt.
G. Jede andere, nicht ausdrücklich erwähnte Ausrüstung ist nicht zugelassen.


http://www.hippoline.lu
01.06.00
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu