§ 62Ausrüstung der Reitpferde und Reitponys
Vorbemerkung:
Die Ausrüstung der Reitpferde und Reitponys muss den Regeln der Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.
lm einzelnen gelten die folgenden Bestimmungen: Zur zulässigen Ausrüstung gehören ausser dem Sattel (in Ponyprüfungen auch Decke und Schweifriemen, Schweifriemen für Ponys auch in Kat.II zugelassen), einschliesslich ggf. Vorgurt und Steigbügeln/Steigbügelriemen (frei von der Sturzfeder herabhängend):
A. Trensen- bzw. Kandarenzaum mit Gebiss und Reithalfter I. Erlaubte Gebisse
Trensengebisse am Maulwinkel gemessen 10mm Durchmesser
Kandarengebiss am Maulwinkel gemessen 14mm DurchmesserB. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör. I. Vorderzeug: Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse. II. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen und Springglocken: Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse, Führzügelklassen, Einfachen und Dressurreiterprüfungen. III. Fell/- oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständen: Zugelassen in allen Prüfungen. IV. Fliegenschutz an den Ohren: Als Fliegenschutz zugelassen in allen Prüfungen. V. Gummischeiben am Gebiss: Zugelassen in allen Prüfungen, ausgenommen Dressurprüfungen mit Kandarenzäumung. VI. Kinnketten/Kinnriemen-Unterlage aus Gummi, Leder oder Kunststoff.- Zugelassen in allen Prüfungen auf Kandarenzäumung. VII. Gummi-Zungenstrecker, aufsteckbar: Zugelassen in Springprüfungen der Kat. III, II. und I. C. Erlaubte Hilfszügel. I. Gleitendes Ringmartingal.
Zugelassen in allen Prüfungen über Hindernisse sowie in Führzügelklassen-, Einfachen Reiter- und Dressurreiterprüfungen.II. Einfache oder doppelte (Dreiecks-) beidseitige Ausbindezügel aus Leder oder Gurtband.
Zugelassen in Führzügelklassen, Einfachen Reiter- und Dressurreiterprüfungen.Der Stosszügel ist nicht erlaubt.
D. Hufbeschlag:
Er muss zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sind Bleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar.E. Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz I. Führzügelklassen-, Einfacher Reiter-, Dressurreiter-und Springreiterprüfung:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben.II. Dressur-, Reitpferde-, Dressurpferde- und Eignungsprüfungen:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben. Erlaubte Hilfszügel:
Einfacher oder doppelter (Dreiecks-) beidseitiger Ausbindezügel. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen zusätzlich erlaubt.III. Springpferde- und Springprüfungen:
Ausrüstung wie in den jeweiligen Prüfungen vorgeschrieben. Erlaubte sonstige Hilfszügel: Schlaufzügel,- jedoch nicht beim Überwinden von Hindernissen.F. Plazierung gemäss § 53
Ausrüstung wie in der jeweiligen Prüfung vorgeschrieben; zusätzlich Bandagen und ggf. Pferdedecke erlaubt.G. Jede andere, nicht ausdrücklich erwähnte Ausrüstung ist nicht zugelassen.
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01.06.00