Abschnitt A IX: Ausrüstungen von Teilnehmern und Pferden

§ 61

Ausrüstung der Reiter

Vorbemerkung:
Die Ausrüstung der Reiter muss den Regeln der Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen.

lm einzelnen gelten die folgenden Bestimmungen:
A. Dressurturniere sowie Führzügelklasse, Einfache Reiterprüfung und Dressurreiterprüfung; (Reitpferdeprüfungen)
I. Anzug:
Der Anzug richtet sich nach Art und Anlass von Prüfungen. Vorgeschrieben sind.
  1. Kat.III-Turniere: Beliebiger, zweckmässiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw.Jodhpurhose und Stiefeletten oder gemäss Ziffer 2.
  2. Kat.II, und I-Turniere: Helle Stiefelhose und Stiefel, gedeckter Rock, dazu passendes Hemd mit Plastron oder Krawatte.
  3. Internationale Dressuraufgaben der FEI für Senioren: Tiefdunkler Reitfrack, Handschuhe und Sporen.
II. Kopfbedeckung:
Vorgeschrieben ist:
  1. Kat. III-Turniere: Junioren gemäss § 14.1.2
    Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.
    Junge Reiter, Reiter und Senioren dto. bzw. gemäss Ziffer 2.
  2. Kat.II und I-Turniere. Zum Anzug passende Reitkappe, runder Hut (Melone) oder Zylinder.
  3. Internationale Dressuraufgaben der FEI für Senioren: Zylinder.
III. Hilfsmittel in allen Prüfungs-Kategorien:
  1. Gerte: max. 120 cm lang (inkl. Schlag) zugelassen.
  2. Sporen: zugelassen, sofern diese bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Dornlänge 4,5 cm, für Ponyreiter max. Dornlänge 3,5 cm (gilt auch für Vorbereitungsplätze).
B. Springturniere sowie Springreiterprüfungen; Eignungs- und Springpferdeprüfungen
I.Anzug
Der Anzug richtet sich nach Art und Anlass von Turnieren. Vorgeschrieben sind.
  1. Kat.III-Turniere:
    Beliebiger, zweckmässiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw. Jodhpurhose und Stiefeletten oder gemäss Ziffer 2.
  2. Kat II / I-Turniere:
    Helle Stiefelhose und Stiefel, gedeckter, in Prüfungen der Kat. I auch roter Rock, dazu passendes Hemd mit Plastron oder Krawatte.
II. Kopfbedeckung.
Vorgeschrieben ist (auch beim Springen auf dem Vorbereitungsplatz) in allen Prüfungen und Kategorien:
  1. Junioren gemäss § 14.1.2.: Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.
  2. Junge Reiter, Reiter und Senioren: Bruch und splittersicherer Reithelm/Reitkappe gemäss Ziffer 1.
III. Hilfsmittel in allen Prüfungen und Kategorien:
  1. Gerte: max. 75 cm lang (inkl. Schlag) zugelassen.
  2. Sporen: zugelassen, sofern diese bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Dornlänge 4,5 cm, für Ponyreiter max. Dornlänge 3,5 cm (gilt auch für Vorbereitungsplätze).


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01.06.00
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