§ 57Teilnahmeberechtigung der Pferde
Die generelle Teilnahmeberechtigung ergibt sich auf Grund der Ausschreibung und Eintragung in die Liste für Turnierpferde der FLSE (siehe auch § 13).
- Für die einzelnen Turniere gelten die nachstehenden Rahmenanforderungen:
1.1 Kat. III und W 4jährige und ältere Pferde und Ponys. 1.2 Basisprüfungen: 1.2.1 Reitpferdeprüfungen
Kat. II: 4jährige Reitpferde und/oder -Reitponys.1.2.2 Eignungsprüfung für Reitpferde:
Kat. A: 4- und 5jährige Pferde und/oder Ponys
Kat. L: 5 bis 6jährige Pferde und/oder Ponys.
1.3 Aufbauprüfungen: 1.3.1 Dressurpferdeprüfungen Kat. II:
Kl. A: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys;
6jährige nur ohne Erfolge (Aufkleber) in Dressur- bzw. Dressurpferdeprüfungen Kat. II
Kl. L: 4- bis 6jährige Pferde und PonysKat. I:
Kl. M: 5- bis 6jährige Pferde1.3.2 Springpferdeprüfungen: Kat. II:
Kl. A: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys;
6jährige nur ohne Erfolge (Aufkleber) in Spring- bzw. Springpferdeprüfungen
Kl. L: 4- bis 6jährige Pferde und PonysKat. I:
Kl. M/B: 5- und 6jährige Pferde1.4 Dressur- und Springprüfungen: 1.4.1 Dressurprüfungen Kl. E und Reiterwettbewerbe: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und Ponys
Kl. M: 6jährige und ältere Pferde und PonysKat. I
Kl. M: 6jährige und ältere Pferde
Kl. S: 7jährige und ältere Pferde1.4.2 Springprüfungen Kat. II:
Kl. E + 0 und Reiterwettbewerbe: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und Ponys
Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und PonysKat. I:
Kl. M: 6jährige und ältere Pferde
Kl. S: 7jährige und ältere Pferde
- In Prüfungen, die unter Ziff . 1 nicht aufgeführt sind, sind alle 5jährigen und älteren Pferde und Ponys teilnahmeberechtigt.
- Auf den gleichen Turnieren sind Pferde und Ponys in gleichartigen Prüfungen nur teilnahmeberechtigt in:
Kl. E,0 und Jugendreiter oder
Kl. 0 und A oder
Kl. A und L oder
Kl. L und M oder
Kl. M und S.Von dieser Regelung sind ausgenommen:
- Mannschafts- und Interclub-Prüfungen
- Ponys sind gem. den Bestimmungen der Ziff. 1 auf Turnieren zugelassen, wenn die Ausschreibung dies nicht ausdrücklich ausschliesst.
Folgende Ponygrössen werden unterschieden:
K-Ponys: bis 127 cm Stockmass
M-Ponys: 128-137 cm Stockmass
G-Ponys: 138-148 cm Stockmass
Massgeblich ist die Angabe lt. Messbescheinigung (§ 13.1).
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21.02.02