Abschnitt A VIll: Teilnahmeberechtigung

§ 57

Teilnahmeberechtigung der Pferde

Die generelle Teilnahmeberechtigung ergibt sich auf Grund der Ausschreibung und Eintragung in die Liste für Turnierpferde der FLSE (siehe auch § 13).

  1. Für die einzelnen Turniere gelten die nachstehenden Rahmenanforderungen:
    1.1 Kat. III und W 4jährige und ältere Pferde und Ponys.
    1.2 Basisprüfungen:
    1.2.1 Reitpferdeprüfungen
    Kat. II: 4jährige Reitpferde und/oder -Reitponys.
    1.2.2 Eignungsprüfung für Reitpferde:
    Kat. A: 4- und 5jährige Pferde und/oder Ponys
    Kat. L: 5 bis 6jährige Pferde und/oder Ponys.
    1.3 Aufbauprüfungen:
    1.3.1 Dressurpferdeprüfungen
    Kat. II:
    Kl. A: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys;
    6jährige nur ohne Erfolge (Aufkleber) in Dressur- bzw. Dressurpferdeprüfungen Kat. II
    Kl. L: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys

    Kat. I:
    Kl. M: 5- bis 6jährige Pferde

    1.3.2 Springpferdeprüfungen:
    Kat. II:
    Kl. A: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys;
    6jährige nur ohne Erfolge (Aufkleber) in Spring- bzw. Springpferdeprüfungen
    Kl. L: 4- bis 6jährige Pferde und Ponys

    Kat. I:
    Kl. M/B: 5- und 6jährige Pferde

    1.4 Dressur- und Springprüfungen:
    1.4.1 Dressurprüfungen
    Kl. E und Reiterwettbewerbe: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
    Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
    Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und Ponys
    Kl. M: 6jährige und ältere Pferde und Ponys

    Kat. I
    Kl. M: 6jährige und ältere Pferde
    Kl. S: 7jährige und ältere Pferde

    1.4.2 Springprüfungen
    Kat. II:
    Kl. E + 0 und Reiterwettbewerbe: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
    Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
    Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen Kl. A: 4jährige und ältere Pferde und Ponys
    Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und Ponys
    Stilspringprüfungen mit Standardanforderungen Kl. L: 5jährige und ältere Pferde und Ponys

    Kat. I:
    Kl. M: 6jährige und ältere Pferde
    Kl. S: 7jährige und ältere Pferde

  2. In Prüfungen, die unter Ziff . 1 nicht aufgeführt sind, sind alle 5jährigen und älteren Pferde und Ponys teilnahmeberechtigt.
  3. Auf den gleichen Turnieren sind Pferde und Ponys in gleichartigen Prüfungen nur teilnahmeberechtigt in:
    Kl. E,0 und Jugendreiter oder
    Kl. 0 und A oder
    Kl. A und L oder
    Kl. L und M oder
    Kl. M und S.

    Von dieser Regelung sind ausgenommen:
    - Mannschafts- und Interclub-Prüfungen

  4. Ponys sind gem. den Bestimmungen der Ziff. 1 auf Turnieren zugelassen, wenn die Ausschreibung dies nicht ausdrücklich ausschliesst.

    Folgende Ponygrössen werden unterschieden:

    K-Ponys: bis 127 cm Stockmass
    M-Ponys: 128-137 cm Stockmass
    G-Ponys: 138-148 cm Stockmass
    Massgeblich ist die Angabe lt. Messbescheinigung (§ 13.1).


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21.02.02
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