§ 43Start
- Jedes Pferd darf in jeder Prüfung nur einmal gestartet werden. Dies gilt nicht für Turniere der Kat. III. (hier sind je Pferd zwei Starts mit unterschiedlichen Teilnehmern zulässig).
- Bei Stafetten- und Mannschaftsprüfungen gilt die Stafette bzw. die Mannschaft als ein Starter.
- Vor dem Start ist der Gruss der Teilnehmer vor den Richtern grundsätzlich vorgeschrieben.
- Als gestartet gilt, wer nach entsprechender Aufforderung durch die Richter die Aufgabe begonnen oder die Startlinie passiert hat.
- Jeder Teilnehmer hat selbst Sorge für seine rechtzeitige Startbereitschaft zu tragen und muss wenigstens 1/2 Stunde vor Beginn der Prüfung gem. Zeiteinteilung zur Verfügung sein. Der Aufforderung zum Einreiten auf den Prüfungsplatz ist sofort nachzukommen. Jeder Teilnehmer, der dieser Aufforderung nicht innerhalb von 60 Sekunden nachkommt, kann ausgeschlossen werden.
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31.10.99