§ 42Startfolge
- Die Reihenfolge der Starter bei jeder Prüfung bestimmt grundsätzlich die alphabetische Startfolgeregelung (FLSE-Raster). Die Startfolge einer Prüfung ist sofort nach Meldeschluss bekanntzugeben..
- Teilnehmer mit mehreren Starts in einer Prüfung sind nach Möglichkeit so einzuordnen, dass zwischen zwei Starts wenigstens 8 andere Teilnehmer starten. Wird dazu eine Verschiebung in der Starterliste erforderlich, ist diese, wenn möglich, nach vorne vorzunehmen.
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31.10.99