Abschnitt A VI: Durchführung von Turnieren und Prüfungen

§ 42

Startfolge

  1. Die Reihenfolge der Starter bei jeder Prüfung bestimmt grundsätzlich die alphabetische Startfolgeregelung (FLSE-Raster). Die Startfolge einer Prüfung ist sofort nach Meldeschluss bekanntzugeben..
  2. Teilnehmer mit mehreren Starts in einer Prüfung sind nach Möglichkeit so einzuordnen, dass zwischen zwei Starts wenigstens 8 andere Teilnehmer starten. Wird dazu eine Verschiebung in der Starterliste erforderlich, ist diese, wenn möglich, nach vorne vorzunehmen.

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31.10.99
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