Abschnitt A VI: Durchführung von Turnieren und Prüfungen
§ 41 Kopfnummern Während jeder Prüfung sind die vom Veranstalter zugelassenen Kopfnummern deutlich sichtbar zu tragen. http://www.hippoline.lu31.10.99 (c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu
Kopfnummern
Während jeder Prüfung sind die vom Veranstalter zugelassenen Kopfnummern deutlich sichtbar zu tragen.