§ 38Zeiteinteilung
- Spätestens 8 Tage vor Beginn eines Turniers muss allen Nennern bzw. genannten Teilnehmern die endgültige Zeiteinteilung bekanntgegeben werden.
- Turniere der Kat. II und I können bei grossem Nennungsergebnis bis zu 1 Tag früher beginnen oder später enden, als es in dem vorläufigen Zeitplan gem. § 19 vorgesehen war. Dies gilt nicht als Änderung der Ausschreibung.
- Jede wesentliche Änderung der Zeiteinteilung nach der Bekanntgabe bedarf der Zustimmung der Richter. Sie ist während des Turniers am »Schwarzen Brett« und über Lautsprecher bekanntzumachen.
- Muss ein Turnier infolge höherer Gewalt unterbrochen werden, ist es baldmöglichst da fortzusetzen, wo es unterbrochen wurde. Die rechtzeitige und eindeutige Unterrichtung der Teilnehmer über den Zeitpunkt der Fortsetzung ist sicherzustellen.
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01.06.00