§ 37Meldestelle, Rechenstelle
- Bei jedem Turnier ist eine Meldestelle und ggf. eine Rechenstelle einzurichten. In oder bei der Meldestelle ist für offizielle Bekanntmachungen eine Tafel - das >>Schwarze Brett<< - anzubringen.
- In der Meldestelle müssen bei Turnieren ausliegen:
a) dieTO mit Durchführungsbestimmungen sowie allen Änderungen und Ergänzungen; b) ein gültiges Aufgabenheft; c) lnformationen für die Presse. 3. Der Meldestelle obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) die Beantwortung bzw. Regelung allgemeiner organisatorischer Fragen; b) die Entgegennahme von Startmeldungen sowie Meldungen betr. Reiterwechsel, Einziehen von Startgeldern, Abwicklung des Pferdetausches; c) die Erstellung der Starterlisten mit den entsprechenden Kopfnummern; d) die Überprüfung der Impfpässe. e) die Entgegennahme von Anträgen, Einsprüchen und Beschwerden; f) die Zusammenstellung und Bekanntgabe der Ergebnisse; g) die Auszahlung der Geldpreise.
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu
http://www.hippoline.lu
01.06.00