§ 34Turnierleitung
- Für jedes Turnier ist eine Leitung einzusetzen, deren namentliche Besetzung in der Ausschreibung oder am >>Schwarzen Brett<< bekanntzugeben ist. Während der Veranstaltung muss immer ein Mitglied der Leitung anwesend sein.
- Die Leitung ist für den ordnungsgemässen Ablauf des Turniers verantwortlich.
- Die Leitung ist befugt, gegen jede Person einzuschreiten oder sie des Platzes zu verweisen, die gegen die allgemeinen Anordnungen oder die Bestimmungen der TO verstösst oder auf andere Weise den geregelten Ablauf des Turniers stört. Gegen eine derartige Massnahme ist ein Einspruch auf dem Turnier nicht zulässig.
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31.10.99