Abschnitt A V: Ergebnisse

§ 32

Ergebnislisten, Meldung der Ergebnisse

  1. Für die Meldung der Ergebnisse von nationalen und internationalen Turnieren der Kat. I, II, III und W gem. Richterspruch sind nur die offiziellen Ergebnislisten zu verwenden. Für jede Prüfung der Kat. I, II, III und W hat der Veranstalter binnen 8 Tagen nach Beendigung des Turniers je ein Exemplar der Starter- und Ergebnislisten ("Toris" Diskette) an die FLSE einzureichen.
  2. Beizufügen sind Mitteilungen über evtl. Änderungen der Ausschreibung, Nachnennungen, Pferdetausch, Einsprüche und Schiedsgerichtsentscheidungen.
  3. Bei Grand Prix und Grand Prix Special sind zusätzlich die Gesamt-Notenspiegel der Prüfung beizufügen.
  4. Bei Dressurprüfungen müssen die Prozentsätze angegeben werden.
  5. Auf den Ergebnislisten sind vom Veranstalter sämtliche ausgezahlten Geldpreise anzugeben.


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31.10.99
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