§ 32Ergebnislisten, Meldung der Ergebnisse
- Für die Meldung der Ergebnisse von nationalen und internationalen Turnieren der Kat. I, II, III und W gem. Richterspruch sind nur die offiziellen Ergebnislisten zu verwenden. Für jede Prüfung der Kat. I, II, III und W hat der Veranstalter binnen 8 Tagen nach Beendigung des Turniers je ein Exemplar der Starter- und Ergebnislisten ("Toris" Diskette) an die FLSE einzureichen.
- Beizufügen sind Mitteilungen über evtl. Änderungen der Ausschreibung, Nachnennungen, Pferdetausch, Einsprüche und Schiedsgerichtsentscheidungen.
- Bei Grand Prix und Grand Prix Special sind zusätzlich die Gesamt-Notenspiegel der Prüfung beizufügen.
- Bei Dressurprüfungen müssen die Prozentsätze angegeben werden.
- Auf den Ergebnislisten sind vom Veranstalter sämtliche ausgezahlten Geldpreise anzugeben.
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31.10.99