§ 29
Nennungschluss
- Nennungen für Turniere der Kat. I, II, III und W sind bis zum Nennungsschluss an den Veranstalter zu richten. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Der Nennungsschluss ist 28 Tage vor Turnierbeginn festzulegen. Auf Wunsch des Veranstalters kann der Nennunggschluss bis max. 14 Tage vor Turnierbeginn festgelegt werden.
- Der Nennungsschluss für Turniere mit vorausgehenden Qualifikationen während dieses Turniers entspricht dem Meldeschluss gem. § 39 ausser Late Entry Turniere.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, jede vollständige und termingerecht eingehende Nennung zu berücksichtigen.
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20.02.02