§ 23
Höhe von Nenngeld, Startgeld, Einsatz
- Der Einsatz in Kat. II und I ist in der beigefügten Preisaufteilungsliste zu entnehmen. Das Startgeld beträgt maximal 1 % des ausgeschriebenen Gesamtgeldpreises. .
- In Prüfungen für Mannschaften mit bis zu 4 Teilnehmern wird Nenngeld, Startgeld bzw. Einsatz nur für die Mannschaften erhoben.
- Der Einsatz in der Kat. III beträgt 2.50 €.
- Der Einsatz in der Kat W richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
- Mehreinnahmen aus Nenn-und Startgeldern bzw.Einsatz gegenüber den auszuzahlenden Geldpreisen verbleiben dem Veranstalter.
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20.02.02