Abschnitt A Ill: Ausschreibungen

§ 23

Höhe von Nenngeld, Startgeld, Einsatz

  1. Der Einsatz in Kat. II und I ist in der beigefügten Preisaufteilungsliste zu entnehmen. Das Startgeld beträgt maximal 1 % des ausgeschriebenen Gesamtgeldpreises. .
  2. In Prüfungen für Mannschaften mit bis zu 4 Teilnehmern wird Nenngeld, Startgeld bzw. Einsatz nur für die Mannschaften erhoben.
  3. Der Einsatz in der Kat. III beträgt 2.50 €.
  4. Der Einsatz in der Kat W richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
  5. Mehreinnahmen aus Nenn-und Startgeldern bzw.Einsatz gegenüber den auszuzahlenden Geldpreisen verbleiben dem Veranstalter.


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20.02.02
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