§ 20
Geld- und Ehrenpreise, Andenken, Stallplaketten und Preisschleifen
A. Geldpreise
B. Ehrenpreise, Andenken
- Geldpreise sind die in der Ausschreibung ausgesetzten und im Ergebnisbericht festgelegten Beträge. Sie sind nach der Plazierung an den Reiter auszuzahlen.
- Der Siegergeldpreis beträgt 1/4 des Gesamtgeldpreises der Prüfung. Der letztausgezahlte Geldpreis je Plazierten beträgt mindestens das 2fache des Nenn- und Startgeldes bzw. Einsatzes, auch dann, wenn auf dem letzten Platz mehrere Teilnehmer plaziert werden. Ausnahme: Mannschaftsprüfungen.
- Werden mehr als 1/4 der Teilnehmer plaziert, so beträgt der letztausgezahlte Geldpreis je Plazierten mindestens die Höhe des Einsatzes.
- Bei festgelegter Höchstzahl von Teilnehmern sind alle ausgeschriebenen Einzelgeldpreise auszuzahlen, soweit genügend Teilnehmer für eine Plazierung in Frage kommen.
- Starten in einer Prüfung weniger als drei Teilnehmer und erfüllen die Anforderungen, müssen keine Geldpreise ausgezahlt werden.
- Bei Teilung einer Prüfung sind in den Abteilungen für alle Platzierten die in der Ausschreibung festgelegten Einzelgeldpreise auszuzahlen..
C. Stallplaketten und Preisschleifen
- Ehrenpreise und Andenken sind Erinnerungsgaben für die platzierten Teilnehmer.
- Für alle Turniere nur um Ehrenpreise gilt: Für alle Platzierten sind Ehrenpreise in angemessenem Wert bereitzustellen.
- Stallplaketten, Preisschleifen und Rosetten als Kennzeichnung der Platzierung erhalten die Besitzer.
- Preisschleifen oder Rosetten sind nur an die platzierten Teilnehmer in nachstehender Reihenfolge zu vergeben: 1. Platz gold, 2. Platz silber, 3. Platz weiss, 4. Platz blau, 5. Platz rot, 6. Platz und weitere grün.
- Weitere Schleifen und Rosetten sind in anderer Farbe als Andenken zugelassen.
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31.10.99