Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport

§ 8

Züchter

Sofern die jeweilige Zuchtbuchordnung nichts anderes vorsieht, ist Züchter eines Pferdes der Besitzer der Mutterstute z.Z. der Geburt des Fohlens.


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31.10.99
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