Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 5Veranstalter
- Veranstalter müssen der FLSE angegliederte Vereine sein.
- Die Anerkennung eines Veranstalters erfolgt nur, wenn er der FLSE korporativ angeschlossen ist, die Voraussetzungen für eine sportgerechte und sachgemässe Durchführung der Veranstaltung bietet und die Bestimmungen der TO mit Anmeldung des Veranstaltungstermins anerkennt.
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31.10.99