Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§4Verpflichtung
Die im Pferdeleistungssport gem. § 1 beteiligten natürlichen und juristischen Personen sind zu reiterlicher Haltung gegenüber dem Pferd (s. auch Tierschutzgesetz) und zu sportlich-fairer Haltung untereinander verpflichtet.
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31.10.99