Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport

§4

Verpflichtung

Die im Pferdeleistungssport gem. § 1 beteiligten natürlichen und juristischen Personen sind zu reiterlicher Haltung gegenüber dem Pferd (s. auch Tierschutzgesetz) und zu sportlich-fairer Haltung untereinander verpflichtet.


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31.10.99
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