Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 18Startgenehmigungen für die Teilnahme an lnternationalen Turnieren
- Die Startgenehmigung für internationale Turniere im In- und Ausland sowie für nationale Turniere im Ausland regelt sich nach der Ausschreibung sowie den einschlägigen Bestimmungen der FEI. Reiter und Fahrer, die von der FLSE gesperrt sind, dürfen auch in internationalen Leistungsprüfungen nicht starten.
- Für die Teilnahme an internationalen Turnieren im Ausland ist gemäss RG der FEI die Nennung über die FLSE vorgeschrieben. Nennungen sind für jede Veranstaltung schriftlich bei der FLSE einzureichen. Für die Teilnahme an nationalen Turnieren im Ausland ist eine Startgenehmigung der FLSE erforderlich (ausser BRD).
- Jeder Teilnehmer und Pferdebesitzer bei internationalen Turnieren im In- und Ausland unterwirft sich dem RG der FEI einschliesslich seiner Rechtsordnung mit Strafbestimmungen. Das gilt bei Teilnehmern unter 18 Jahren auch für die Erziehungsberechtigten. Die erzielten Platzierungen müssen innerhalb 14 Tagen der FLSE durch Einsendung einer anerkannten Resultatsliste mit Angabe der Gesamtteilnehmer gemeldet werden (ausser BRD).
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31.10.99