Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 17Leistungsklassen und Teilnahmeberechtigung
- Für die Teilnahme an Turnieren der Kat.II, I und W ist eine Turnier-Lizenz (LK1-LK5) erforderlich; die Teilnahmeberechtigung in Prüfungen der Abschnitte B IV (Dressurprüfungen) und B V (Springprüfungen) hängt zusätzlich von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Leistungsklasse ab. Einzelheiten hierzu sind in den Durchführungsbestimmungen geregelt. Die Zugehörigkeit zu einer Leistungsklasse berechtigt je nach Einstufung zum Start in Prüfungen bestimmter Kategorien und Klassen.
- Für die Teilnahme lediglich an Turnieren der Kat. III ist eine Lizenz der LK 6 erforderlich.
- Höherstufung: Während des laufenden Kalenderjahres kann auf Antrag eine Höherstufung erfolgen, soweit die nachweisbaren Erfolge bzw. der Besitz eines entsprechenden Reiterabzeichens dies rechtfertigen. Resultate der Turniere der Kat.III mit LK 6 zählen nicht zur Höherstufung.
- Einzelheiten über die verschiedenen Leistungsklassen, die Einstufungskriterien und damit verbundenen Startberechtigungen werden jeweils zum Ende eines Jahres für das folgende Kalenderjahr von der FLSE festgelegt und bei Änderungen veröffentlicht.
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20.02.02