Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport

§ 11

Besitzwechsel

  1. Der Besitzwechsel eines bei der FLSE eingetragenen Pferdes ist der FLSE vom neuen Besitzer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beizufügen ist ein von der FLSE ausgestellter Pferdeaufkleber über die Eintragung dieses Pferdes in die Liste der Turnierpferde.
  2. Erst mit Erhalt der neuen Aufkleber kann das Pferd unter dem Namen des neuen Besitzers genannt und gestartet werden.


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31.10.99
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