Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
§ 10Deckname des Besitzers
- Einzelpersonen oder Personengemeinschaften als Pferdebesitzer können einen Decknamen verwenden. Der Deckname bedarf der Genehmigung der FLSE. Er wird im Jahrbuch veröffentlicht.
- Die Genehmigung des Decknamens gilt für das laufende Kalenderjahr.
- Die wechselnde Verwendung des Besitzer- oder des Decknamens ist unzulässig.
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu
http://www.hippoline.lu
31.10.99