Abschnitt A ll: Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport

§ 10

Deckname des Besitzers

  1. Einzelpersonen oder Personengemeinschaften als Pferdebesitzer können einen Decknamen verwenden. Der Deckname bedarf der Genehmigung der FLSE. Er wird im Jahrbuch veröffentlicht.
  2. Die Genehmigung des Decknamens gilt für das laufende Kalenderjahr.
  3. Die wechselnde Verwendung des Besitzer- oder des Decknamens ist unzulässig.


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31.10.99
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