Abschnitt A 1: Grundbestimmungen

§ 3

Aufgaben der Fédération Luxembourgeoise des Sports Equestres (FLSE)

  1. Die FLSE lenkt und koordiniert als Spitzenfachverband den Reit-, Fahr- und Voltigiersport das Leistungsprüfungswesen und erlässt die TO.
  2. Sie ist insbesondere zuständig für:

    2. 1 die Genehmigung der Termine und Ausschreibungen;
    2. 2 die Anerkennung von Veranstaltern für Turniere und Prüfungen;
    2. 3 die Koordinierung von Fernsehübertragungen;
    2. 4 die Ausstellung der Reiter-/Fahrerausweise und Startgenehmigungen;
    2. 5 die Einstufung von Reitern und Fahrern in Leistungsklassen;
    2. 6 die Eintragung der Turnierpferde;
    2. 7 die Festsetzung und Einziehung der Dopinggebühren und sonstiger Abgaben;
    2. 8 den Erlass der Durchführungsbestimmungen zur TO;
    2. 9 die Genehmigung von Ausnahmen von der TO in besonders begründeten Fällen ggf. in Abstimmung mit dem Veranstalter
    2.10 die Herausgabe von " HIPPOinfo "
    2.11 die Registrierung der Erfolge bei Turnieren im In- und Ausland;
    2.12 die Herausgabe des "Jahrbuches für Pferdeleistungsprüfungen" (Jahrbuch);
    2.13 die Anerkennung der Turnierrichter und Anwärter;
    2.14 die Anerkennung von Parcourschefs und Anwärter.
    2.15 die Herausgabe des Turnierkalenders

  3. Die vorstehenden Aufgaben und Rechte werden von der FLSE wahrgenommen.


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31.10.99
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