§ 3Aufgaben der Fédération Luxembourgeoise des Sports Equestres (FLSE)
- Die FLSE lenkt und koordiniert als Spitzenfachverband den Reit-, Fahr- und Voltigiersport das Leistungsprüfungswesen und erlässt die TO.
- Sie ist insbesondere zuständig für:
2. 1 die Genehmigung der Termine und Ausschreibungen; 2. 2 die Anerkennung von Veranstaltern für Turniere und Prüfungen; 2. 3 die Koordinierung von Fernsehübertragungen; 2. 4 die Ausstellung der Reiter-/Fahrerausweise und Startgenehmigungen; 2. 5 die Einstufung von Reitern und Fahrern in Leistungsklassen; 2. 6 die Eintragung der Turnierpferde; 2. 7 die Festsetzung und Einziehung der Dopinggebühren und sonstiger Abgaben; 2. 8 den Erlass der Durchführungsbestimmungen zur TO; 2. 9 die Genehmigung von Ausnahmen von der TO in besonders begründeten Fällen ggf. in Abstimmung mit dem Veranstalter 2.10 die Herausgabe von " HIPPOinfo " 2.11 die Registrierung der Erfolge bei Turnieren im In- und Ausland; 2.12 die Herausgabe des "Jahrbuches für Pferdeleistungsprüfungen" (Jahrbuch); 2.13 die Anerkennung der Turnierrichter und Anwärter; 2.14 die Anerkennung von Parcourschefs und Anwärter. 2.15 die Herausgabe des Turnierkalenders - Die vorstehenden Aufgaben und Rechte werden von der FLSE wahrgenommen.
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31.10.99