Abschnitt A 1: Grundbestimmungen

§ 2

Kategorien der Leistungswettbewerbe (Turniere) und Leistungsprüfungen (Prüfungen), Genehmigungspflicht und Aufsicht

  1. Turniere und Prüfungen unterliegen der Genehmigungspflicht der FLSE. Es werden nach ihrer Bedeutung unterschieden:
    1.1 Turnier der Kat. III mit Prüfungen der Abschnitte B IV (Dressurprüfungen) bis Klasse E und B V (Springprüfungen) bis Klasse 0, sowie sämtliche Reiterwettbewerbe und Reiterspiele.
    1.2 Turnier der Kat. II Prüfungen bis Klasse M/B.
    1.3 Turnier der Kat. I Prüfungen Klasse A bis M und höher mit mindestens täglich einer Prüfung der Klasse M.
    1.4 Turnier der Kat W (Winterturniere) in der Zeit vom 15.10. - 30.04. § 2 1.1.1 - 1.3


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31.10.99
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