4. Springreiterprüfung
§ 240Beurteilung
Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die harmonische Bewältigung der gestellen Aufgabe sowie der Gesamteindruck während des Wettbewerbs, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäss § 51 ohne Abzüge für Hindernisfehler und Ungehorsam. Sturz des Reiters und/oder des Pferdes sowie dritter Ungehorsam führen jedoch zum Ausschluss.
§ 241
Anforderungen
- Wettbewerb:
Absolvieren von Hindernisfolgen und Parcoursausschnitten, verbunden mit reiterlichen Aufgaben nach Weisung der Richter in Anlehnung an die Anforderungen der Kl. E.- Platzierung:
Vorstellung nach Weisung der Richter.
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31.10.99