Abschnitt B I Reiterwettbewerbe der Kat. III

4. Springreiterprüfung

§ 240

Beurteilung

Beurteilt werden leichter Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere die harmonische Bewältigung der gestellen Aufgabe sowie der Gesamteindruck während des Wettbewerbs, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäss § 51 ohne Abzüge für Hindernisfehler und Ungehorsam. Sturz des Reiters und/oder des Pferdes sowie dritter Ungehorsam führen jedoch zum Ausschluss.

§ 241

Anforderungen

  1. Wettbewerb:
    Absolvieren von Hindernisfolgen und Parcoursausschnitten, verbunden mit reiterlichen Aufgaben nach Weisung der Richter in Anlehnung an die Anforderungen der Kl. E.
  2. Platzierung:
    Vorstellung nach Weisung der Richter.


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31.10.99
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