Abschnitt B I Reiterwettbewerbe der Kat. III

3. Dressurreiterprüfung

§ 230

Beurteilung

Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere das Einhalten der Hufschlagfiguren, sowie der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäss § 51.

§ 231

Anforderungen

  1. Wettbewerb:
    Reiten einer Aufgabe der betreffenden Klasse laut Aufgabenheft LPO 2000.
  2. Platzierung:
    Vorstellung nach Weisung der Richter.


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04.06.00
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