3. Dressurreiterprüfung
§ 230Beurteilung
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, insbesondere das Einhalten der Hufschlagfiguren, sowie der Gesamteindruck, ausgedrückt in einer Wertnote zwischen 10 und 0 gemäss § 51.
§ 231
Anforderungen
- Wettbewerb:
Reiten einer Aufgabe der betreffenden Klasse laut Aufgabenheft LPO 2000.- Platzierung:
Vorstellung nach Weisung der Richter.
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04.06.00