§ 1Definition und Geltungsbereich der Turnier-Ordnung (TO)
- Die TO dient der Durchführung von Leistungswettbewerben (Turniere) und Leistungsprüfungen (Prüfungen) zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der Pferdezucht und der Pferdehaltung. Turniere und Prüfungen sind Leistungsvergleiche von Pferden und/oder Reitern oder Fahrern oder Voltigierern.
- Die TO gilt für alle nationalen Turniere und Prüfungen, Pferdeschauen und Pferdeleistungsschauen in Luxemburg.
- Die TO ist verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die Turniere (Prüfungen) vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen, sowie für alle natürlichen und juristischen Personen, die an ihnen teilnehmen.
- Für internationale Turniere gelten das RG der FEI sowie die genehmigte Ausschreibung.
- Unstimmigkeiten werden nach den Regeln der FEI geregelt.
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu
http://www.hippoline.lu
31.10.99