Abschnitt A 1: Grundbestimmungen

§ 1

Definition und Geltungsbereich der Turnier-Ordnung (TO)

  1. Die TO dient der Durchführung von Leistungswettbewerben (Turniere) und Leistungsprüfungen (Prüfungen) zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der Pferdezucht und der Pferdehaltung. Turniere und Prüfungen sind Leistungsvergleiche von Pferden und/oder Reitern oder Fahrern oder Voltigierern.
  2. Die TO gilt für alle nationalen Turniere und Prüfungen, Pferdeschauen und Pferdeleistungsschauen in Luxemburg.
  3. Die TO ist verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die Turniere (Prüfungen) vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen, sowie für alle natürlichen und juristischen Personen, die an ihnen teilnehmen.
  4. Für internationale Turniere gelten das RG der FEI sowie die genehmigte Ausschreibung.
  5. Unstimmigkeiten werden nach den Regeln der FEI geregelt.


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31.10.99
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