Durchführungsbestimmungen zu § 60
1) Das Büro der FLSE legt für die routinemäßig durchzuführenden Doping- Kontrollen zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ein jährliches Dopingproben- Kontingent in Relation zu der Anzahl der angemeldeten Turniere fest.
2) Die Auswahl der Veranstaltung und der zu prüfenden Pferde unterliegt grundsätzlich dem Zufallsprinzip und geht folgendermaßen vonstatten : das Büro der FLSE bereitet eine große Anzahl von anonymen und von der FLSE versiegelten Briefumschlägen vor, in denen sich einerseits signierte Blankzettel, andererseits ein gewisser Prozentsatz mit einer Startnummer zwischen 1 und 100 befinden, welche den Starter bestimmt, der zur Dopingkontrolle gebeten wird. Die Umschläge werden gemischt und mit den einzelnen Turnierterminen beschriftet. Der jeweils entsprechende Briefumschlag wird vor Turnierbeginn an den FLSE-Beauftragten übergeben (Chef Richter), der ihn zu Turnierbeginn öffnet und für die vertrauliche und sachgemäße Durchführung der zu ergreifenden Maßnahmen verantwortlich ist, für jede Prüfung ist der entsprechende Umschlag (N° auf Umschlag) vor dem ersten Starter zu öffnen.
Da die Anzahl der Starter von Prüfung zu Prüfung sehr verschieden ist, wird folgendes Schema zur Bestimmung des zu testenden Pferdes angewandt.
- auf dem Zettel befindet sich eine Zahl zwischen 1 und 100, sie entspricht der jeweiligen Startnummer des Pferdes in der Prüfung
- bei weniger Startern wie die gezogene Startnummer, ist wie folgt vorzugehen:
z.B. Startnummer:
98 : 2 = 49
49 : 2 = 24,5 = 25
25 : 2 = 12,5 = 13
13 : 2 = 6,5 = 7
7 : 2 = 3,5 = 4
Bei Prüfungen in mehreren Abteilungen wird die durchlaufende Starterliste verwendet
3) Mehrere offizielle, originalverpackte Dopingsets müssen in jeder Turnier-Meldestelle vorhanden sein, sie können bei der FLSE angefordert werden. Die entnommenen Proben müssen in einem kühlen Raum aufbewahrt werden(Kühlschrank).
4) Eine Doping Kontrolle ist durch den Turnier-Tierarzt vorzunehmen.
5) Die Dopingkontrolle erfolgt so schnell wie möglich , jedoch bleibt das zu testende Pferd nach Beendigung seines Rittes unter Aufsicht des FLSE-Beauftragten.
6) Bei der Dopingkontrolle ist die Identität des zu testenden Pferdes zu überprüfen. Die Probeentnahme erfolgt im Beisein des Teilnehmers, des Besitzers oder dessen Beauftragten, sowie des FLSE-Beauftragten. Handelt es sich bei letzterem um einen Richter der laufenden Prüfung, kann dieser einen anderen Richter oder einen Steward damit beauftragen.
7) Das zur Probeentnahme vorgesehene Pferd ist nach Möglichkeit in eine separat vorbereitete Box oder geeignete Stelle zu bringen.
8) Die Dopingkontrolle beschränkt sich auf die Blutprobe.
9) Dopingproben können in allen Klassen vorgenommen werden.
10) Die Dopingkontrolle ist obligatorisch für jeden Landesmeister der einzelnen Klassen während der luxemburgischen Meisterschaften, zusätzliche Proben werden durch Los ermittelt.
11) Weitere Verdachtsproben sind jederzeit möglich.
12) Ein Pferd, das vor einer Turnierteilnahme in irgendeiner Form medikamentös behandelt worden ist, ist mit Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung im Prinzip teilnahmeberechtigt.Über die Startberechtigung entscheidet der jeweilige Richter in Absprache mit dem Turniertierarzt. Sämtliche tierärztlichen Bescheinigungen werden von der FLSE während eines Kalenderjahres gesammelt, um eventuellen Missbrauch zu verhindern. Selbstverständlich unterliegen Pferde mit tierärztlicher Bescheinigung allen Dopingbestimmungen. Sämtliche Dopingzettel müssen mit den Resultatlisten an die FLSE zurückgesandt werden.
13) Die Dopingproben müssen vom Veranstalter oder FLSE-Beauftragten nach Turnierende am ersten Arbeitstag im Büro der FLSE abgegeben werden.
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29.05.00