Teil D : Durchführungsbestimmungen

 

Durchführungsbestimmungen zu § 59.1.

Für alle an Turnieren/Prüfungen teilnehmenden Pferde/Ponys muss ein ordnungsgemäßer Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen im " Equidenpass " dokumentiert sein. Bei Pferden/Ponys, die nicht gemäss §13 der T.O. als Turnierpferd/pony eingetragen sind, muss der Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen in einem Impfpass dokumentiert sein.


 

 

 

 

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29.05.00
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