Teil D : Durchführungsbestimmungen

 

Durchführungsbestimmungen zu § 56

Leistungsklassen

1. Gültigkeit
Gemäss §56 ergibt sich die Teilnahmeberechtigung für die Disziplinen Dressur(Abschnitt B.IV.), Springen (Abschnitt B.V.) aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Leistungsklasse. Der Ausschreibungstext des/r betreffenden Turniere/Prüfungen ist entsprechend zu kennzeichnen. Die Einstufung wird auf dem Reit-/Fahrausweis vermerkt

2. Startberechtigung
Die Startberechtigung der Inhaber der einzelnen Leistungsklassen regelt sich für die jeweilige Disziplin grundsätzlich wie folgt:

1. Dressur und Springen

Leistungsklasse 1: Pr. Kl. S, M/A, M/B, L, Spr.-Drespf. L, M
Leistungsklasse 2 : Pr. Kl. S, M/A, M/B, L, A, Spr.-Drespf. A, L, M
Leistungsklasse 3 : Pr. Kl. S, M/A, M/B, L, A, Spr.-Drespf. A, L, M
Leistungsklasse 4 : Pr. Kl. M/A, M/B, L, A, 0, Spr.-Drespf. A, L, M
Leistungsklasse 5 : Pr. Kl. L, A, 0, E, Spr.-Drespf. A, L
Leistungsklasse 0 : Pr. Kat. III

3. Einstufungskriterien
Die Kriterien werden jeweils zum Ende eines Jahres für das folgende Kalenderjahr von der FLSE festgelegt und bei Änderungen veröffentlicht.

 

 

 

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22.02.02
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