Durchführungsbestimmungen zu § 23
Höhe von Nenngeld, Startgeld, Einsatz
Die Höhe des Einsatzes bzw. des Nenn-, Start- und Gewinngeldes ist abhängig von der ausgeschriebenen Prüfungs-Art und Prüfungs-Klasse. Sofern in der Ausschreibung nicht anders geregelt, handelt es sich beim Einsatz bzw. bei Nenn-, Start- und Gewinngeldern um Bruttobeträge.
1. Das Nenngeld beträgt für alle internationalen Prüfungen und Prüfungen der Kat. I einheitlich 13,- € , das Startgeld beträgt maximal 1% des ausgeschriebenen Gesamtgeldpreises bzw. je nach ausgeschriebenem Geldpreis:bis € 5.000,- = € 20,-
bis € 10.000,- = € 30,-
bis € 15.000,- = € 40,-
bis € 25.000,- = € 50,-
bis € 35.000,- = € 60,-
bis € 50.000,- = € 75,-
über € 50.000,- = € 90,-
Wird gemäß § 20 im Gesamtgeldpreis zurückgegangen, ist die maximale Höhe des Startgeldes entsprechend zu berechnen.2. Der Einsatz beträgt bei einem Gesamtgeldpreis der Prüfung
grundsätzlich in der Kategorie II und IIIvon € 75,- = € 3,00
von € 100,- = € 4,00
von € 150 ,- = € 7,50
von € 200 ,- = € 9,00
von € 250 ,- = € 10,50
von € 300 ,- = € 12,50
von € 350 ,- = € 14,00
von € 400 ,- = € 15,50
von € 450 ,- = € 17,503. Der Einsatz beträgt in der Kat. III für Reiterwettbewerbe je Prüfung 2.50,- €.
4. In Prüfungen für Mannschaften mit bis zu drei Teilnehmern wird Nenngeld, Startgeld bzw. Einsatz nur für die Mannschaft erhoben. In Mannschaftsprüfungen mit mehr als drei Teilnehmern beträgt Nenngeld, Startgeld bzw. Einsatz je nach Prüfung 10,-bis 30,- €.
5. Bei gestaffelten Terminen für den Nennungsschluss kann das Nenngeld bzw. der Einsatz auf maximal das Zweifache erhöht werden.
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22.02.02