Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 530

Mächtigkeitspringprüfungen - Springprüfungen KL. S Kat. I

Richtverfahren A ohne Zeitwertung § 501 Ziffer 1.c).

  1. Der Parcours besteht im ersten Umlauf (= Normalparcours) aus 4-6 Hindernissen - keine Kombination -. lm Normalparcours kann die Hindernishöhe bis 1,80 m betragen, im 1. und 2. Stechen können die Hindernisse um bis zu 20 cm erhöht und erweitert werden.
  2. Der Parcours besteht im 1. Stechen aus 2-4, ab dem 2. Stechen aus 2 jeweils erhöhten und erweiterten Hindernissen, von denen das eine ein Hochsprung und das andere ein Hochweitsprung sein muss. Die Absprungseite des Hochsprungs muss senkrecht sein.


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31.10.99
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