Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 528

Zweikampfspringprüfungen Kat. I

Für den ersten Umlauf ausschliesslich nach dem Richtverfahren A § 501 Ziffer 1.a)1. Jeder(s) Hindernisfehler, Ungehorsam, Verreiten (§§ 512-516) wird mit einem Strafpunkt belegt. lm Falle eines Ungehorsams, sei es mit oder ohne Abwurf, wird der Teilnehmer mit einem Strafpunkt belegt und setzt seinen Parcours fort, ohne das betreffende Hindernis zu überwinden oder den Wiederaufbau abzuwarten. Ein Abläuten ertolgt nicht.

  1. In einem Parcours qualifizieren sich je nach Teilnehmerzahl 16 oder 8 Teilnehmer mit je einem Pferd für das Stechen.
  2. Das Stechen erfolgt paarweise gleichzeitig auf zwei nebeneinanderliegenden gleichen Parcours, die nur 75% der für die Klasse vorgeschriebenen Hindernisse aufzuweisen brauchen
  3. Die 16 (8) Teilnehmer werden in 8 (4) Paare eingeteilt und der Parcours für jeden Teilnehmer bestimmt.
  4. Der Start erfolgt aus dem Stand, gleichzeitiges Abreiten auf Startzeichen - Flaggenstart empfohlen -. Keine Zeitmessung.
  5. Von den acht Paaren qualifiziert sich jeweils der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktzahl und bei gleicher Strafpunktzahl derjenige, der als erster die Ziellinie passiert hat, für das nächste Stechen. Aus diesem werden die nächsten vier Paare gebildet und wiederum die Parcours, auf denen die einzelnen Teilnehmer zu starten haben, bestimmt. Es qualifizieren sich nunmehr vier Teilnehmer für das nächste Stechen und aus diesem Stechen wiederum zwei, die zum 4. und letzten Stechen anzutreten haben.
  6. Bei gleichem Ergebnis kann die Entscheidung durch Wiederholung des Stechens herbeigeführt werden.
  7. Platzierung:
    I. Der Gewinner des letzten Stechens
    II. Der Verlierer des letzten Stechens
    III. Zwei Dritte, die Teilnehmer, die im vorletzten Stechen unterlegen waren, unabhängig von ihrem Punkteergebnis.
    V. Die vier im drittletzten Stechen unterlegenen Teilnehmer, gleich plaziert
    IX. Gleich platziert die acht im 1. Stechen unterlegenen Teilnehmer.


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31.10.99
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