§ 527Zweipferdespringprüfungen Kat. I und II
Richtverfahren A § 501 Ziffer 1.a)1 oder C (501, 2.), je nach Ausschreibung.
- Ein Teilnehmer hat mit zwei Pferden unmittelbar nacheinander entweder seinen Parcours zweimal oder zwei Parcoursteile gleicher Klasse zu überwinden.
- Umsitzen im Parcours mit Hilfe nur eines Pferdehalters erfolgt zwischen den Plarcoursteilen bzw. den beiden Parcours ohne Berücksichtigung von Start- und Ziellinie.
- Die Zeit wird gemessen vom Durchreiten der Startlinie mit dem ersten Pferd bis zum Durchreiten der Ziellinie mit dem zweiten Pferd.
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04.06.00