Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 526

Wahlspringprüfungen Kat. I

Nach dem Richtverfahren A § 501 Ziffer 1.a)1. Die Teilnehmer haben die Hindernisse des Parcours in beliebiger Reihenfolge und Richtung je einmal zu überwinden. Start- und Ziellinie sind in beliebiger Richtung zu durchreiten.


http://www.hippoline.lu
31.10.99
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu