§ 526Wahlspringprüfungen Kat. I
Nach dem Richtverfahren A § 501 Ziffer 1.a)1. Die Teilnehmer haben die Hindernisse des Parcours in beliebiger Reihenfolge und Richtung je einmal zu überwinden. Start- und Ziellinie sind in beliebiger Richtung zu durchreiten.
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31.10.99