Abschnitt B IV: Spezialspringprüfungen

§ 522

Glücksspringprüfungen Kat. I - II

  1. Der Parcours ist beim ersten Fehler, gleich welcher Art, beendet. Der Teilnehmer wird abgeläutet. Wird er infolge eines Hindernisfehlers abgeläutet, muss er noch das nächste Hindernis springen. Für dieses Hindernis werden keine Punkte berechnet, jedoch wird die Zeit bis zu dem Augenblick gemessen, in dem die Vorderhufe des Pferdes den Boden berühren. Bei jedem anderen Fehler oder Ungehorsam am nächsten Hindernis erfolgt keine Zeitmessung, der Teilnehmer wird als letzter von denen platziert, die die gleiche Punktzahl erreichten.
  2. Die Hindernisse sind in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu springen, im Fall 3b) ggf. wieder von Nr. 1 an, bis die Zeit verstrichen ist und der Teilnehmer abgeläutet wird. Der Parcours darf keine Kombinationen enthalten.
  3. Für die Ausschreibungen stehen zur Wahl:
    a) Überwinden einer festgesetzten Höchstzahl von Hindernissen;
    b) Überwinden möglichst vieler Hindernisse in festgesetzter Zeit.
    Hat im Fall a) der Teilnehmer das letzte Hindernis gesprungen, wird die Zeit gestoppt, wenn er die Ziellinie durchreitet. Hat der Teilnehmer im Fall b) die festgesetzte Zeit in dem Augenblick erreicht, in dem das Pferd mit seinen Hinterfüssen zum Sprung abgefusst hat, zählt dieses Hindernis noch. Die Zeit wird am folgenden Hindernis gestoppt, und zwar in dem Augenblick, in dem die Vorderhufe des Pferdes die Erde auf der Landeseite berühren.
  4. In dieser WB/LP werden gegeben: zwei Punkte für jedes fehlerfrei überwundene Hindernis und ein Punkt bei Hindernisfehier.
  5. Sieger ist der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Zeit. Bei gleicher Punktzahl und gleicher Zeit muss nach Punkten und Zeit über eine verringerte Zahl von Hindernissen bzw. innerhalb einer verkürzten Zeit um den ersten Platz gestochen werden.


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04.06.00
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