§ 502Bestimmungen für Stechen
- Die für die Prüfung erstellte Starterliste gilt auch für Stechen.
- Der Parcours für das Stechen bei Standardspringprüfungen kann gekürzt werden - Zahl der Hindemisse und Länge. Der Stechparcours muss jedoch mindestens 6 Hindernisse enthalten.
- Standort, Sprungrichtung, Profil und Aussehen der Hindernisse dürfen nicht verändert werden. Die Änderung der Reihenfolge der Hindernisse ist ebenso wie die Herausnahme eines oder mehrerer Hindernisse einer Kombination - mit Ausnahme des mittleren Hindernisses einer dreifachen Kombination - zulässig, ein zusätzliches Hindernis darf hinzugefügt werden , es muss im Normalparcours numeriert werden.
- Bei Strafpunktfreiheit der für das Stechen qualifizierten Teilnehmer können die Hindernisse bis zu 10 cm (im 1. und 2. Stechen einer Mächtigkeitspringprüfung bis zu 20 cm) erhöht und/oder erweitert werden. Bei Strafpunktgleichheit ist eine Erhöhung und/oder Erweiterung der Hindernisse nicht zulässig.
- Teilnehmer, die zum Stechen nicht antreten oder während des Stechens aufgeben, dürfen nicht als Sieger platziert werden. Sie werden gleich platziert auf dem letzten Platz der für das Stechen qualifizierten Teilnehmer. Vor ihnen werden die im Stechen ausgeschlossenen Teilnehmer gleich platziert.
- Wenn für ein Stechen nur Pferde unter dem gleichen Reiter qualifiziert sind, wird bei Verzicht auf das Stechen auf gleiche Platzierung als Sieger erkannt.
- Über diese Bestimmungen hinausgehende oder abweichende Regeln für Stechen in Spezialspringprüfungen sind in den Spezialbestimmungen (§§ 520 ff.) aufgeführt.
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31.10.99