Abschnitt B III: Dressurprüfungen

§ 407

Ausschlüsse:

ln allen nachfolgenden Fällen erfolgt Ausschluss des Teilnehmers:

  1. Wenn er nach Aufruf zum Start nicht binnen 60 Sekunden auf dem Prüfungsplatz eingeritten ist.
  2. Wenn nicht binnen 60 Sekunden nach Glockenzeichen der Start erfolgt ist.
  3. Start vor Glockenzeichen.
  4. Wenn sich ein Pferd 60 Sekunden ununterbrochen während der Prüfung widersetzt.
  5. Bei Verwendung nicht erlaubter Ausrüstung.
  6. Bei unreiterlichem Benehmen auf dem Vorbereitungs- oder Prüfungsplatz (vgl. § 46).
  7. Bei verbotener fremder Hilfe.
  8. Bei Nichtbeachtung von Vorschriften der TO.


http://www.hippoline.lu
31.10.99
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu