§ 407Ausschlüsse:
ln allen nachfolgenden Fällen erfolgt Ausschluss des Teilnehmers:
- Wenn er nach Aufruf zum Start nicht binnen 60 Sekunden auf dem Prüfungsplatz eingeritten ist.
- Wenn nicht binnen 60 Sekunden nach Glockenzeichen der Start erfolgt ist.
- Start vor Glockenzeichen.
- Wenn sich ein Pferd 60 Sekunden ununterbrochen während der Prüfung widersetzt.
- Bei Verwendung nicht erlaubter Ausrüstung.
- Bei unreiterlichem Benehmen auf dem Vorbereitungs- oder Prüfungsplatz (vgl. § 46).
- Bei verbotener fremder Hilfe.
- Bei Nichtbeachtung von Vorschriften der TO.
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31.10.99