Abschnitt B III: Dressurprüfungen

§ 404

Bewertung

  1. Verlangt und bewertet werden alle Lektionen der in der Ausschreibung festgelegten Aufgabe.
  2. Bei Verwendung von Notenbogen ist nur die im Aufgabenheft der deutschen FN bzw. in den Bewertungsbögen der FEI vorgesehene Aufteilung in Lektionen zulässig.
  3. Folgende Abzüge sind zu berücksichtigen: Wertung mit Notenbogen je Richter
    a) vom Reiter verschuldetes Verreiten
    Das 1. Mal 2 P
    Das 2. Mal 4 P
    Das 3. Mal 8 P
    Das 4. Mal schliesst aus
    b) Verlassen des Vierecks mit allen vier Beinen schliesst aus
    c) Sturz des Reiters und/oder Pferdes schliesst aus
  4. Für die Platzierung in einer kombinierten Dressurprüfung ist je nach Ausschreibung die Summe der Wertnoten aus den Teilprüfungen oder die Wertnote für das Stechen bzw. die Kür massgebend.
  5. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind alle Aufgaben nach Kommando zu reiten. Je Turniertag darf das Auswendigreiten nur einer Aufgabe verlangt werden. Ausnahmen: a) Kür b) Dressuraufgaben der FEI.


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31.10.99
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