1) Das Büro der FLSE legt für
die routinemäßig durchzuführenden Dopingkontrollen zu
Beginn eines jeden Kalenderjahres ein jährliches Dopingproben-Kontingent
in Relation zu der Anzahl der angemeldeten Turniere fest.
2) Die Auswahl der Veranstaltung und
der zu prüfenden Pferde unterliegt grundsätzlich dem Zufallsprinzip
und geht folgendermaßen vonstatten: das Büro der FLSE bereitet
eine große Anzahl von Anonymen und von der FLSE versiegelten Briefumschlägen
vor, in denen sich einerseits signierte Blankozettel, andererseits ein
gewisser Prozentsatz mit einer Startnummer zwischen 1 und 100 befinden,
welche den Starter bestimmt, der zur Dopingkontrolle gebeten wird. Die
Umschläge werden gemischt und mit den einzelnen Turnierterminen
beschriftet. Der jeweils entsprechende Briefumschlag wird vor Turnierbeginn
an den FLSE-Beauftragten übergeben (Chef Richter), der ihn zu Turnierbeginn
öffnet und für die vertrauliche und sachgemäße
Durchführung der zu ergreifenden Maßnahmen verantwortlich
ist, für jede Prüfung ist der entsprechende Umschlag (Nr.
auf Umschlag) vor dem ersten Starter zu öffnen. Da die Anzahl der
Starter von Prüfung zu Prüfung sehr verschieden ist, wird
folgendes Schema zur Bestimmung des zu testenden Pferdes angewandt.
auf dem Zettel befindet sich eine Zahl zwischen 1 und 100, sie
entspricht der jeweiligen Startnummer des Pferdes in der Prüfung
bei weniger Startern wie die gezogene Startnummer, ist wie folgt
vorzugehen:
z. B. Startnummer:
98 : 2 = 49
49 : 2 = 24,5 = 25
25 : 2 = 12,5 = 13
13 : 2 = 6,5 = 7
7 : 2 = 3,5 = 4
Bei Prüfungen in mehreren Abteilungen
wird die durchlaufende Starterliste verwendet.
3) Mehrere offizielle, originalverpackte
Dopingsets müssen in jeder Turnier-Meldestelle vorhanden sein,
sie können bei der FLSE angefordert werden. Die entnommenen Proben
müssen in einem kühlen Raum aufbewahrt werden (Kühlschrank).
4) Eine Dopingkontrolle ist durch
den Turnier-Tierarzt vorzunehmen.
5) Die Dopingkontrolle erfolgt so
schnell wie möglich, jedoch bleibt das zu testende Pferd nach Beendigung
seines Rittes unter Aufsicht des FLSE-Beauftragten.
6) Bei der Dopingkontrolle ist die
Identität des zu testenden Pferdes zu überprüfen. Die
Probeentnahme erfolgt im Beisein des Teilnehmers, des Besitzers oder
dessen Beauftragten, sowie des FLSE-Beauftragten. Handelt es sich bei
letzterem um einen Richter der laufenden Prüfung, kann dieser einen
anderen Richter oder einen Steward damit beauftragen.
7) Das zur Probeentnahme vorgesehene
Pferd ist nach Möglichkeit in eine separat vorbereitete Box oder
geeignete Stelle zu bringen.
8) Die Dopingkontrolle beschränkt
sich auf die Blutprobe.
9) Dopingproben können in allen
Klassen vorgenommen werden.
10) Die Dopingkontrolle ist obligatorisch
für jeden Landesmeister (Senior) der einzelnen Klassen während
der luxemburgischen Meisterschaften, zusätzliche Proben werden
durch Los ermittelt.
11) Weitere Verdachtsproben sind jederzeit
möglich.
12) Ein Pferd, das vor einer Turnierteilnahme
in irgendeiner Form medikamentös behandelt worden ist, ist mit
Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung im Prinzip teilnahmeberechtigt.
Über die Startberechtigung entscheidet der jeweilige Richter in
Absprache mit dem Turniertierarzt. Sämtliche tierärztlichen
Bescheinigungen werden von der FLSE während eines Kalenderjahres
gesammelt, um eventuellen Missbrauch zu verhindern. Selbstverständlich
unterliegen Pferde mit tierärztlicher Bescheinigung allen Dopingbestimmungen.
Sämtliche Dopingzettel müssen mit den Resultatlisten an die
FLSE zurückgesandt werden.
13) Die Dopingproben müssen vom
Veranstalter oder FLSE-Beauftragten nach Turnierende am ersten Arbeitstag
im Büro der FLSE abgegeben werden.