
Allgemeine Bestimmungen für
Reitturniere
(Stand 11.02.2006)
- Die Zulassung von Reiter und Pferd unterliegt den
Bestimmungen der FLSE.
- Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der
Luxemburger TO 2000 ab, mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen
Fassung maßgebend.
lm Zweifelsfall ist das „Règlement Général“ der FEI
mit Ergänzungen in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
- Die Nennungen sind auf gültigen Nennungsschecks der
FLSE oder FND mit Aufklebern bis Nennungsschluss (Poststempel) an
die in der Ausschreibung angegebene Nennungsadresse zu
schicken oder durch NEON (Nennung Online) unter der Internetadresse
www.fn-neon.de anzugeben.
(außer Gastlizenz ,siehe Reglement Gastlizenzen TO 2000).
- Die Einsatzgelder sind bei Nennungsschluss fällig und per
Verrechnungsscheck den Nennungen beizulegen oder auf
das Konto des Veranstalters (spätestens 3 Tage nach
Nennungsschluss) zu überweisen. Unbezahlte Nennungen
werden nicht berücksichtigt.
Bei NEON nach Absprache mit dem Veranstalter.
- Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von
0,50 € pro Start.
- Eine Nachnennung kann bis spätestens 3 Tage vor
Turnierbeginn angenommen werden, wenn der Veranstalter
sein Einverständnis dazu gibt; oder gemäß der
Ausschreibung.
Die Nachnennung ist kostenpflichtig und beträgt 10 €
plus Nenn- und Startgeld pro Pferd.
Reiterwechsel und Pferdetausch von genannten Teilnehmern sind gratis
Nachträge von nicht genannten Reitern betragen 10 €
- Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen
Nennungsschecks sowie Aufklebern sein, außer den Reitern
mit Gastlizenz (gültige Lizenz und Pferdepass ihrer FN).
- Der Pferdewechsel ist gebührenpflichtig 10 € und wird
nach den Regeln der TO 2000 abgewickelt.
- Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den
Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfälle,
Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern,
Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem
bescheinigt sie, dass der Unterzeichnete die allgemeinen
und besonderen Bedingungen der jeweiligen
Ausschreibung anerkennt.
Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die
durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge und Pferde an Dritten
verursacht werden.
- Die Startfolge wird durch die jeweils aktuelle
Buchstabenliste der FLSE bestimmt.
- Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution von
50 € an der Meldestelle einzureichen.
- Es werden keine Kopfnummern gestellt. Jeder
Teilnehmer ist selbst für seine Kopfnummern verantwortlich.
- Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt spätestens eine
Stunde vor Prüfungsbeginn.
- Das Startgeld wird bei Startbestätigung entrichtet.
- Es werden pro Prüfung 1/4 der Teilnehmer platziert. Bei
Teilung einer Prüfung sind in den Abteilungen für alle
Platzierten die in der Ausschreibung festgelegten
Einzelgeldpreise auszuzahlen. Alle Platzierten erhalten
Schleifen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die
Geldpreise auf- oder abzurunden.
- Der endgültige Zeitplan wird nach Nennungsschluss an
alle Nenner die Fristgerecht genannt haben verschickt.
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