REGLEMENTE 2003

Luxemburger ZUCHT-CHAMPIONAT "Junge Dressurpferde" 2003

Die Fédération Luxembourgeoise des Sports Equestres (FLSE) organisiert zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden, dem Studbook du Cheval de Selle Luxembourgeois (SCSL) und dem Studbook Luxembourgeois du Cheval de Sang (CSL) jedes Jahr ein Zucht-Championat für junge Dressurpferde.

Dieses Zucht-Championat wird von der Reitsportföderation sowie beiden Zuchtverbänden zu gleichen Teilen finanziell getragen. Es besteht aus mehreren Qualifikationsprüfungen (Dressurpferdeprüfungen) und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.


I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches Zuchtgebiet, muss bei der FLSE eingetragen sein.

1.2. Jeder teilnehmende Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein. Zuglassen sind ausserdem jene nicht bei der FLSE eingetragenen Pferde, die über einen gültigen Luxemburger Abstammungsnachweis verfügen. Diese Pferde dürfen von ihren jeweiligen Reitern in den Qualifikationen bzw. im Finale geritten werden (deutsche Reiter mit Scheckheft, ansonsten mit Gastlizenz).

1.3. Jedes teilnehmende Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen sowie an den Finaltagen von verschiedenen Reitern vorgestellt werden. Ein Reiter darf in den Qualifikationsprüfungen sowie in den Finalprüfungen jeweils bis zu 3 Pferden starten. Zur Teilnahme am Finale sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis verfügen.

1.4. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde, die gemäss den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung verfügen, d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.

1.5. Die Abzeichen sowie alle weiteren äusseren Erkennungsmerkmale derjenigen Pferde, die sich für das Finale qualifiziert haben, werden von der Zuchtkommission auf Übereinstimmung mit den Eintragungen in den Abstammungspapieren überprüft. Das Pferd muss demnach vor der ersten Finalprüfung auf dem Abreiteplatz dieser Kommission vorgestellt werden. Als Grundlage dieser Überprüfung dient ausschliesslich der Original-Equidenpass. Kopien des Abstammungsnachweises oder des Equidenpasses, mit oder ohne offizielle Beglaubigung, berechtigen nicht zur Teilnahme am Finale.



1.6. Die Qualifikationsprüfungen werden in folgende Klassen aufgeteilt:

4 -jährige Pferde Dressurpferdeprüfungen Klasse A;

5- jährige Pferde Dressurpferdeprüfungen Klasse A oder L - oder FEI-Aufgabe für 5-jährige Dressurpferde von 1999

6-jährige Pferde Dressurpferdeprüfungen der Klasse L oder M ; oder FEI-Aufgabe für 6-jährige Dressurpferde von 1999.

Die auszuschreibenden Qualifikationsprüfungen können als offene Prüfungen ausgeschrieben werden. Für die Platzierung wird nach Alter in Abteilungen geteilt. Wird eine Dressurpferdeprüfung der Klasse A für 4- und 5-jährige Pferde ausgeschrieben, so sind die 4-jährigen separat in einer Abteilung zu platzieren. Wird eine Dressurpferdeprüfung der Klasse L für 5- und 6-jährige Pferde ausgeschrieben, so sind 5- und 6-jährige Pferde getrennt zu platzieren. Während eines Qualifikationsturniers müssen für alle Alterklassen Prüfungen ausgeschrieben werden.


Da es sich um ein Zucht-Championat handelt ist es unumgänglich, den Zuschauern und dem Turnieransager eine Starterliste mit den Abstammungen der Pferde zur Verfügung zu stellen

Im übrigen gelten die Bestimmungen der TO.

1.7. Jeder Turnierveranstalter, der Qualifikationsprüfungen gemäss den vorliegenden Bestimmungen ausschreibt, kann eine finanzielle Unterstützung von € 125.-- pro Turnier erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende der FLSE in Rechnung gestellt und diese ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.


II. Qualifikationsbestimmungen

2.1. Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt haben:

4- jährige Pferde 2 Qualifikationsprüfungen mit einer Wertnote von 6.0 oder besser;

5- jährige Pferde 2 Qualifikationsprüfungen mit einer Wertnote von 6.0 oder besser;

6-jährige Pferde 2 Qualifikationsprüfungen mit einer Wertnote von 6.0 oder besser;

Die Qualifikationsbestimmungen können jedes Jahr neu definiert werden.


III. FINALE

3.1. Das Finale wird in zwei Wertungsprüfungen geritten. Die bis zum Finale erreichten Punkte werden nicht berücksichtigt. Teilnehmen an der zweiten Wertungsprüfung für die Meisterschaft kann nur das Pferd, welches in der ersten Wertungsprüfung die Wertnote 5.0 und/oder höher erreicht hat, mit Ausnahme der 1. Wertungsprüfung für 4-jährige Pferde, in der eine Mindestnote von 6.0 verlangt wird.

4-jährige Pferde:
1. Wertungsprüfung: Reitpferdeprüfung o.M. 20x60
2. Wertungsprüfung: Dressurpferdeprüfung Klasse A DA 3/1 20x40

5-jährige Pferde:
1. Wertungsprüfung: Dressurpferdeprüfung Klasse A DA 4/1 20x40
2. Wertungsprüfung: FEI Aufgabe 5-j. -Dressurpferde 1999 20x60

6-jährige Pferde
1. Wertungsprüfung: Dressurpferdeprüfung Klasse L DL 3 20x60
2. Wertungsprüfung: FEI-Aufgabe 6-jährige Dressurpferde 1999 20x60


Das Richtverfahren für alle Prüfungen ist gemäss TO 2000 " Gemeinsames Richten".

IV Punkteverteilung

4.1. Die Punkte der beiden Prüfungen werden wie folgt verteilt und nach der zweiten Prüfung addiert:

1. Platz 30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 27 Punkte
4. Platz 26 Punkte
usw.

4.2 Bei Punktegleichheit wird das Pferd mit der höheren Wertnote aus der letzten FINALPRÜFUNG nach vorne gesetzt.

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06.06.2003
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu

 

 

 






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