REGLEMENTE 2002

Luxemburger Zucht-Championat „Junge Springpferde“ 2002

Die Fédération Luxembourgeoise des Sports Equestres (FLSE) organisiert zusammen mit den beiden Luxemburger Zuchtverbänden, dem Studbook du Cheval de Selle Luxembourgeois (SCSL) und dem Studbook Luxembourgeois du Cheval de Sang (CSL) jedes Jahr ein Zucht-Championat für junge Springpferde. Dieses Zuchtchampionat wird von der Reitsportföderation sowie beiden Zuchtverbänden zu gleichen Teilen finanziell getragen. Es besteht aus mehreren Qualifikationsprüfungen (Springpferdeprüfungen)
und einem Finale am Ende der Grünlandsaison.

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Jedes teilnehmende Pferd, gleich welches Zuchtgebiet, muss bei der FLSE eingetragen sein.

1.2. Jeder teilnehmende Reiter muss im Besitz einer luxemburgischen Turnierlizenz sein. Zuglassen sind außerdem jene nicht bei der FLSE eingetragenen Pferde, die über einen gültigen Luxemburger Abstammungsnachweis verfügen. Diese Pferde dürfen von ihren jeweiligen Reitern in den Qualifikationen bzw. im Finale geritten werden (deutsche Reiter mit Scheckheft, ansonsten mit Gastlizenz).

1.3. Jedes teilnehmende Pferd kann in den einzelnen Qualifikationsprüfungen sowie an den Finaltagen von verschiedenen Reitern vorgestellt werden. Zur Teilnahme am Finale sind nur jene Pferde berechtigt, die über einen gültigen Abstammungsnachweis verfügen.

1.4. Nicht teilnahmeberechtigt am Finale sind jene Pferde, die gemäß den EG-Richtlinien nur über eine Geburtsbescheinigung verfügen, d.h. deren Vater nicht im Hengstbuch 1 des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen ist, sowie jene Pferde, deren Abstammung unbekannt ist.

1.5. Die Abzeichen sowie alle weiteren äußeren Erkennungsmerkmale derjenigen Pferde, die sich für das Finale qualifiziert haben, werden von der Zuchtkommission auf Übereinstimmung mit den Eintragungen in den Abstammungspapieren überprüft. Das Pferd muss demnach vor der ersten Finalprüfung auf dem Abreiteplatz dieser Kommission vorgestellt werden. Als Grundlage dieser Überprüfung dient ausschließlich der Original-Equidenpass. (Kopien des Abstammungsnachweises oder des Equidenpasses, mit oder ohne offizielle Beglaubigung, berechtigen nicht zur Teilnahme am Finale).

1.6. Die Qualifikationsprüfungen werden in folgende Klassen aufgeteilt:
4-jährige Pferde Springpferdeprüfung Klasse A bis 1,00 m
5-jährige Pferde " Klasse A bis 1,10 m
6-jährige Pferde " Klasse L bis 1,20 m
Für jede Altergruppe ist eine getrennte Prüfung auszuschreiben.

Zum Schutz der Pferdebeine sind während der Qualifikationen und während des Finales keine Gamaschen oder Bandagen sondern nur Streichkappen an den Hinterbeinen erlaubt, außerdem ist es untersagt Bleigamaschen zu benutzen. Da es sich um ein Zuchtchampionat handelt ist es unumgänglich, den Zuschauern und dem Turnieransager eine Starterliste mit den Abstammungen der Pferde zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der TO.

1.7. Jeder Turnierveranstalter, der Qualifikationsprüfungen für alle drei Altersklassen gemäß den Bestimmungen getrennt ausschreibt, kann eine finanzielle Unterstützung von 125 € pro Turnier erhalten. Dieser Betrag wird vom Veranstalter nach Turnierende
der FLSE in Rechnung gestellt und diese ist zusammen mit den Resultaten zu übersenden.

II. Qualifikationsbestimmungen

2.1. Die Springen werden grundsätzlich mit erlaubter Zeit und nach Strafpunkten gewertet. Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung (§ 363.2.a). In jeder Prüfung werden mindestens ein Viertel der gestarteten Pferde platziert, bzw. alle Nullfehlerritte.
Platziert wird nach § 20 der TO. Eine Platzierung gilt nur als Qualifikationskriterium,
wenn das platzierte Pferd auch fehlerfrei war.

2.2. Die Parcoursbesichtigung ist bei den Springen für 4- und 5-jährige Pferde mit dem Pferd erlaubt (im Schritt).

2.3. Zum Finale zugelassen sind alle Pferde, die folgende Kriterien bei den Qualifikationen erfüllt haben:
4-jährige Pferde 2 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,00 m
5-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,10 m
6-jährige Pferde 3 fehlerfreie Parcours, Höhe 1,20 m
Diese Qualifikationsbestimmungen können jedes Jahr neu definiert werden.

III. FINALE

3.1. Das Finale wird in zwei Wertungsprüfungen geritten:
Die erste Prüfung wird nach Wertnoten gerichtet nach dem Modus Springpferdeprüfung (Richtverfahren 363.1 – gemeinsames Richten).

3.2. Die Richter werden hierfür vom Veranstalter im Einvernehmen mit der Zuchtkommission bestimmt; einer dieser Richter soll auch die Ritte kommentieren. Teilnehmen an der zweiten Wertungsprüfung für die Meisterschaft kann nur das Pferd, welches in der ersten Wertungsprüfung die Wertnote 5.0 und höher erreicht hat.

3.3. 2. Umlauf
4-j. Pferde: Normalumlauf nach Fehlerpunkten (ohne Stechen) (Richtverfahren 363.2.a – Bei Strafpunktgleichheit gleiche Platzierung).
5- u. 6-j. Pferde Normalumlauf nach Fehlerpunkten mit Stechen um dem ersten Platz bei Fehlergleichheit (Richtverfahren 501.1.b.1.).

IV. Punkteverteilung

4.1. Die Punkte der beiden Umläufe werden wie folgt verteilt, und nach dem zweiten Umlauf addiert:
1. Platz 30 Punkte
2. Platz 28 Punkte
3. Platz 27 Punkte, usw.
– Bei Punktgleichheit bei den vierjährigen Pferden wird das Pferd mit der besseren Stilnote aus dem ersten Umlauf nach vorne gesetzt.
– Bei Punktgleichheit nach zwei Umläufen bei den 5- und 6-jährigen Pferden wird das Pferd mit dem besseren Ergebnis aus dem zweiten Umlauf nach vorne gesetzt.

V. Prüfung für 7- und 8-jährige Pferde
Zusätzlich findet ein Springen mit Stechen für 7- und 8-jährige Pferde statt, und zwar nach dem Richtverfahren 501.1.b.1. Die Höhe der Hindernisse beträgt bis 1,30 m, der Parcours besteht aus 10 Hindernissen, davon eine zweifache und eine dreifache Kombination sowie ein überbauter Wassergraben. Teilnahmeberechtigt an dieser Prüfung, für die keine Qualifikationen geritten werden müssen, sind alle sieben- und achtjährigen Pferde.

VI. Teilnahme an der Weltmeisterschaft für Junge Springpferde in Zangersheide (B)

Die Weltmeisterschaft für junge Springpferde in Zangersheide wird von der World Breeding Federation for Sport Horses (WBFSH), dem Studbook Zangersheide, in Zusammenarbeit mit der Fédération Equestre Internationale „FEI“, organisiert.
Diese Weltmeisterschaft wird beschickt von den Zuchtverbänden, welche Mitglieder in der WBFSH sind. Die Anerkennung der WBFSH und somit die Mitgliedschaft in diesem Weltverband genießt als einziger Zuchtverband in Luxemburg das Stud-Book du Cheval de Selle Luxembourgeois (SCSL). Das SCSL hat das Recht, gemäß einer Quotenregelung der WBFSH, die einzelnen Altersklassen bei der WM mit je einem (1) Pferd zu beschicken. Zur Teilnahme an der WM kommen nur Pferde infrage, welche die
Qualifikation für die Finalprüfung in Luxemburg geschafft und an dieser teilgenommen haben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des FEI World Breeding Jumping Championships for Young Horses 2002. Gemessen an den hohen Anforderungen anlässlich der WM müssen die Pferde, die daran teilnehmen möchten, nachfolgende Kriterien während der laufenden Turniersaison erfüllen:

5-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen der Klasse L
6-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen der Klasse MB
7-jährige Pferde: 2 Platzierungen in Springprüfungen der Klasse MA.

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24.05.2002
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - flse@hippoline.lu

 

 

 






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