Nationales Springturnier
am Samstag, den 10. Mai 2003
in Sanem

Veranstalter LAC-Sanem
Veranstaltungsort : Manège Lefèbvre 4985Sanem
Turnierleitung : Der Vorstand des LAC-Sanem
Parcourschef : Herr Lambolay
Richter : Herr Orsini Marco, Herr Mathjs J.J.
Abreiteplatz : jeweils der freie Richter
Schmiede : Otto Bauer
Tierärzte : Dr. E. Meyers, Dr. Ch. Bettendorf
Arzt : 112
Schiedsgericht : Galles John, Hoferlin Claude, Lefèbvre Pierre

Abreitplatz Halle 60 x 40 m
Turnierplatz : 45 x 80 m
Zugelassene Reiter : - startberechtigt sind alle bei der FLSE lizensierten Reiter
- deutsche Reiter aus dem Saarland und Rheinland/Pfalz
- Cavaliers Belges et Français avec Licence d'Hôte et
Autorisation de leur FN

Nennungsschluss : Montag, den 14. April 2003

Nennungen an : Metz Jeanny,
68, rue de l'Usine L-4340 Esch/Alzette
Tél. : 55 54 10
Fax. : 57 53 49

Meldestelle: 021 730 154

Zeit Nr. Art der Prüfung Klasse Pferde / Ponys Lkl. Lux Richtverf. Einsatz Buchst. Nenn. Geldpreise
08.00 1 Springpferdeprüfung A 4jährige 2 bis 5 363.2a 9,5 J 12 200
08.45 2 Springpferdeprüfung A 5jährige 2 bis 5 363.2a 9,5 T 18 200
09.30 3 Springpferdeprüfung L 6jährige 2 bis 5 363.2a 11 A 19 250
10.15 4 Springprüfung M/B 7jährige 2 bis 4 501.1.a.1 11 K 12 250
11.00 5 Springprüfung A 4jährige + ältere 2 bis 5 525 * 8 U 101 150
14.30 6 Springprüfung L 5jährige + ältere 2 bis 5 501.1.b.1 11 G 80 250
17.00 7 Springprüfung E 4jährige + ältere 5 + 6 520 3.50 € Q 39 75
18.30 8 Springprüfung O 4jährige + ältere 4 +5 525 * 4.50 € C 56 100

* Prüfung 5 und 8 : 1 Phase: mit max. Zeit, 2 Phase: Fehler und Zeit, Fehler aus der 1 Phase werden mit übernommen

Allgemeine Bestimmungen

1) Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen der T.O. ab. Im Zweifelfall ist das Règlement Général der F.E .I. (mit Ergänzungen) maß gebend.

2) Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 0,50.Euro pro Start. Einsätze bzw. Nenngeld müssen bis zum 14. April 2003 auf unser Konto bei der Dexia -Banque Internationale
No IBAN LU13 002 6158 16460 0000 überwiesen sein. Nennungen deren Einsatz am 14. April 2003 nicht bezahlt sind, werden zurückgeschickt. Das Startgeld wird bei der Startbestätigung entrichtet

3) Die Prüfungen N° 1, 2 und 3 sind Qualifikationsprüfungen für die Luxemburger Meisterschaft der Springpferde
4) Nachnennungen werden bis spätestens 3 Tage vor Turnierbeginn gegen einen Aufschlag von 10 € pro Pferd zusätzlich zum Nenngeld angenommen.

5) Der genaue Zeitplan wird allen Nennern welche fristgerecht genannt haben, rechtzeitig zugestellt.

6) Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfälle, Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern, Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie, dass der Unterzeichnete die allgemeinen und besonderen Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung anerkennt. Des weiteren haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge und Pferde an Dritten verursacht.

7) Reklamationen sind schriftlich mit einer Kaution von 50 € an der Meldestelle
einzureichen

8) Die Startfolge wird durch die jeweils aktuelle Buchstabenliste
(2003) der FLSE bestimmt.

Es werden pro Prüfung ein Viertel der Teilnehmer plaziert.
Aufteilung der Geldpreise : siehe TO.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Geldpreise auf- oder
abzurunden.

Autorisé par la FLSE le 02.04.2003

 

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