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Fédération des Stud-Books Luxembourgeois

Züchterprämien von André Nepper

Rückwirkend zum 1. Januar 1998 führt die Sektion Cheval de Selle der F.S.L. Züchterprämien ein. In Anlehnung an die LPO - Leistungsprüfungsordnung der deutschen FN, wo zwar im Gegensatz zu Luxemburg, die Turnierveranstalter verpflichtet sind, 10% des ausgeschriebenen Gesamtgeldpreises als Züchterprämien auszuschreiben, führt die Sektion Cheval de Selle der F.S.L., und dies ist ein Novum in Luxemburg, mit Beginn des Jahres 1998, als erster und einziger einheimischer Zuchtverband, Züchterprämien ein.

Jeweils 10%, der gewonnenen Geldpreise, der an 1. bis 4. Stelle plazierten Pferde, werden von unserem Zuchtverband an die Züchter der jeweiligen Pferde weitergeleitet. Es gelten nur die offiziellen von der F.L.S.E. - Fédération Luxembourgeoise des Sports Equestres, genehmigten Spring-, Dressur-, Vielseitigkeits- und Fahrturniere.

Empfangsberechtigt sind jene Züchter welche nachfolgende Bedingungen erfüllen:

  • A. Mitgliedschaft in der Sektion Cheval de Selle der F.S.L. im laufendem Kalenderjahr.
  • B. Pferde müssen nachweislich über einen Abstammungsnachweis verfügen der von der Sektion Cheval de Selle der F.S.L. ausgestellt worden ist, d. h. abstammend von einem Hengst der im Hengstbuch I eingetragen ist.
  • C. Pferde welche nach dem 1. Januar 1993 geboren sind, müssen außerdem nachweislich mit dem Brandzeichen « L » der F.S.L. gekennzeichnet sein.
Falls die Überweisungsunkosten den bei Jahresende einem Empfangsberechtigten je Pferd zustehenden Prämienanspruch übersteigen, verbleibt die Züchterprämie unserem Zuchtverband. Das gleiche gilt, falls kein Empfangsberechtigter vorhanden ist. Die Züchterprämien von Pferden ausländischer Abstammung sowie von Tieren welche von Hengsten aus dem Hengstbuch II abstammen, verbleiben dem Zuchtverband.

itensDie Ausbezahlung der Züchterprämie erfolgt erst nach der Prüfung der Turnierergebnislisten durch unseren Zuchtverband. Insofern leitet sich aus der Veröffentlichung dieser Ergebnislisten kein Rechtsanspruch auf die Zahlung der Prämien her. Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Mutterstute zur Zeit der Bedeckung.

Im Jahre 1996 beim 1. Luxemburger Fohlenchampionnat gelangten LUF 50.000.- zur Auszahlung. Eine Aufstockung auf LUF 80.000.- erfolgte im Jahre 1997. Mit der zusätzlichen Einführung der Züchterprämie verfolgt unser Zuchtverband somit konsequent seine Politik der tatkräftigen finanziellen Unterstützung der Züchterschaft.

1. Fohlenjahrgang von ITENS v. Mytens xx/Nimmerdor (Foto)
Der erste Fohlenjahrgang von ITENS bestätigt voll und ganz die großen in diese wertvollen Beschäler gesetzten Hoffnungen. Mit viel Chic und Charme und mit hervorragenden Reitpferdepoints ausgestattet, geben die Fohlen dieses Hengstes Anlaß zu berechtigten Hoffnungen.

Tiefgefrierspermaprogramm 1998

Ahorn - Calido - Carbid - Caretino - Elf d'Or - Escudo 1 - Espri - Fabriano - Graf Grannus - Roko - Laptop - Longchamp - Lux Z - Metternich Rabino - Sherlock Holmes - Wolkentanz - Wolkenstein II

Anfang Mai konnten wir mit Stolz und Genugtuung feststellen, daß rund 30 Vorbestellungen ein deutliches Zeichen sind, daß die Auswahl der Hengste welche in der 1. Hippoinfo Ausgabe veröffentlicht wurden, genau dem Wunsch oder zumindest dem Geschmack eines großen Teils der aktiven Züchter deutlich nahe kommt. Möge das Wetter, die Geduld der Züchter, gut vorbereitete Stuten und eine glückliche Hand des erfahrenen Tierarztes für die nötige Trächtigkeit sorgen.


http://www.hippoline.lu
(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - Redaktion & Fotos: Lou Brandenburger - e-mail


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