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Zuchtreport


Körung für Haflinger-, Pony- und Spezialrassehengste sowie die Körung für Amerikanische Pferderassen

Der Vorstand des Luxemburger Zuchtverbandes für Kleinpferde, Ponys und Spezialrassen organisiert seine zweite, gemeinsame Körung am Samstag, dem 27. Februar 1999, in der Reithalle der Familie KANDEL in Strassen

Die Körung soll nach folgendem Modus verlaufen:

1.

  • Ermittlung des Stockmasses

  • Signalementskontrolle (Original Abstammungsnachweise sind unbedingt erforderlich)

  • Tierarztkontrolle

2. Vorführen an der Hand: auf hartem Boden, in Schritt und Trab, auf einer geraden Linie

3. Vorführen in der Halle, an der Hand auf der Dreieckbahn (Stand, Schritt und Trab)

4. Vorführen in der Halle (Freilaufen). Jeder Vorführer kann die Hilfe (Peitschenhilfe) eines einzigen Begleiters in Anspruch nehmen.

Reihenfolge der Körung:

Ponys & Spezialrassen, Haflinger und Amerikanische Rassen

Nach Eingang der Anmeldungen wird ein Zeitplan erstellt, und den Hengsthaltern mitgeteilt.

Kriterien für die Zulassung zur Körung:

(siehe Zuchtprogramm 1995)

* Mindestalter der Hengste: Geburtsjahr 1996

* Hengste dürfen nur unter dem Namen des Besitzers angemeldet und vorgestellt werden.

* Bis 1989 geborene, schon gekörte Haflinger-Althengste müssen 4 volle Generationen Reinzucht nachweisen. Alle anderen (ab 1990 geborene, sowie noch nicht gekörte ältere Hengste) müssen wie vom Welthaflingerverband vorgesehen, 6 volle Generationen Reinzucht nachweisen. Dementsprechende Belege sind von den zuständigen Zuchtverbänden anzufordern.

* Für Ponyhengste gilt der Nachweis von 4 anerkannten Abstammungsgenerationen.

* Für Hengste der Amerikanischen Pferderassen gelten die Abstammungsbestimmungen der Amerikanischen Zuchtverbände.

* Hengste, die in mangelhaftem Ausstellungszustand (allgemeine Kondition, Körper- und Hufpflege) präsentiert werden, können von der Körung ausgeschlossen werden.

* Vor der definitiven Eintragung ins Hengstbuch muss der Körkommission eine Blutgruppenbestimmung vorliegen.

Anmeldung der Hengste zur Körung am 27. Februar 1999

Entsprechende schriftliche Anträge sind mit dem beiliegenden Anmeldeformular, sowie einer Photokopie des Abstammungsnachweises (für noch nicht gekörte Hengste) an untenstehende Adresse bis zum 15. Februar 1999 zuzustellen.

Das von der Sektion auf 2.000.- LUF festgelegte Nenngeld pro Hengst ist vor Ort zu zahlen.

Kontaktadresse: Lëtzebuerger Zuuchtverband fir Klengpäerd, Ponien a Spezialrassen a.s.b.l., 1, rue des Prés, L-4986 Sanem

Am selben Tag findet auch die Körung des " Studbook Luxembourgeois pour Haflinger" und die Körung des "Letzebuerger Ardenner Studbook" statt. Es ist die letzte Körung der Zuchthengste für das Jahr 1999. Das genaue Programm veröffentlichen wir am nächsten Wochenende.

 

 

 

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(c): HIPPOLINE webmaster: Claudia Müller - Redaktion & Fotos: Lou Brandenburger - e-mail

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