CLUB EQUESTRE PEGASUS
21. April 2003 Nationales Dressurturnier (Kat.W) in Waldbredimus

PROGRAMM - ZEITPLAN

Montag, 21. April 2003

ZEIT PRÜFUNG KATEG. KL. PFERDE STARTBER. REITER AUFGABE ZÄUMUNG VIERECK Nenn. EINSATZ
09.00 1 DRESSUR E 4JAHRIGE+ALTERE 5 E 6/2 TRENSE 20 X 40M 55 3.0
12.00 2* Jugendreiter   4JAHRIGE+ALTERE Alle Junioren / TRENSE 20 X 40M 15 3.0
13.00 3** DRESSUR A 4JÄHRIGE+ ÄLTERE 2-5 A 5/2 TRENSE 20 X 40m 57 8.0
16.00 4** DRESSUR L 5JAHRIGE+ALTERE 2-5 L4 TRENSE 20X40m 27 09. Mai
2* STROEMER CUP 3** / 4** Challenge MOLITOR
Achtung : L4 wird auf Trense geritten

Bei gutem Wetter findet das Turnier auf dem Aussenplatz statt.

 

>>Allgemeine Bestimmungen<<

Deutsche Reiter aus dem Saarland und Rheinland / Pfalz
Cavaliers belges et français avec licence d’hôte et autorisation de leur FN.

Veranstalter: CLUB EQUESTRE PEGASUS Asbl, WALDBREDIMUS
Veranstaltungsort: CENTRE EQUESTRE PEGASUS, WALDBREDIMUS
Turnierleitung: Der Vorstand des C.E.P.
Richter: Britta Hammer-Engel, Marco Orsini
Paddock: ein jeweils freier Richter
Arzt: 112
Tierartz: Dr. Edmond Meyers
Schmied: Otto Bauer
Schiedsgericht: C. Hoferlin, Jean Molitor, J. Galles^

Nennungen an:
C.E.P.
Mme Sylvie Allen
5, rue de Dalheim
L-5898 Syren
Tél: 021 493084

Nennungsschluss: 02.04.2003

1) Die Prüfungen laufen nach den Bestimmungen des TO ab. Im Zweifelsfall ist das Règlement Général der FEI massgebend.
2) Die Einsätze enthalten den Dopingkontrollbeitrag von 0.50 Eur pro Start. Einsätze müssen bis zum 12. Juni 2002 auf unser Konto bei der Banque Internationale du Luxembourg no: 0-123/0524/470 überwiesen sein oder als Verrechnungsscheck beigelegt werden. Für Nachnennungen werden 38 EUR pro Pferd erhoben.
3) Die Unterschrift auf der Nennung entlastet den Veranstalter von jeglicher Haftung betreffend Unfällen, Krankheiten oder Schäden, die den Besitzern, Reitern, Pflegern oder Pferden entstehen können. Zudem bescheinigt sie , dass der Unterzeichnete die Bedingungen dieser Ausschreibung anerkennt. Desweiteren haftet der Veranstalter auch nicht für Schäden, die durch Reiter, Stallpersonal, Fahrzeuge und Pferde an Dritten verursacht werden.
4) Alle Reiter müssen im Besitz eines gültigen Nennungscheckheftes sowie Aufklebern sein.
5) Jede Reklamation muss schriftlich eingereicht werden und von einer Kaution von EUR 50 begleitet sein.
6) Die Geldpreise werden wlaut TO aufgeteilt.
Die Startfolge wird durch die Buchstabenliste 2003 der F.L.S.E bestimmt.
Approuvé par la FLSE

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